Bezirksregierung
Münster

Berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für Sonderpädagogische Förderung (BASOF)

Lehrerin und Schüler lernen

Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung

Das Angebot der 18-monatigen berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung ist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert worden.

Die Ausbildung beginnt jeweils:

  • am 1. August jeden Jahres am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Münster und
  • am 1. Mai jeden Jahres am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Gelsenkirchen

Die Qualifikationsmaßnahme richten sich nach der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF).

Eine Teilnahme an der BASOF setzt einen Beschäftigungsumfang von wöchentlich mindesten 19 Unterrichtsstunden voraus, darunter mindestens 14 Pflichtstunden und fünf Stunden Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung.

Sie beinhaltet ferner die Verpflichtung, nach erfolgreicher Teilnahme dauerhaft in der sonderpädagogischen Förderung tätig zu werden.

Varianten der berufsbegleitenden Ausbildung Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Teilnahme ab der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramten für sonderpädagogische Förderung möglich:

Sie verfügen über eine Lehramtsbefähigung nach §§ 3 oder 19 des Lehrerausbildungsgesetzes (Zweite Staatsprüfung). Sie bewerben sich auf eine unter www.leo.nrw.de ausgeschriebene Stelle an einer Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinbildenden Schule, die für den Seiteneinstieg für Sonderpädagogik geöffnet ist. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die Lehramtsbefähigung in wenigstens einem Fach verfügen, das an der Schule unterrichtet wird. Sie verpflichten sich, zum nächsten Termin die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung anzutreten.

Für die Dauer der berufsbegleitenden Ausbildung erhalten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag nach Entgeltgruppe 13 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit der Zusicherung, dass Sie nach Bestehen der Prüfung bei Vorliegen Ihrer persönlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Probe (A 13 LBesO), ansonsten in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach EG 13 TV-L mit regulärer Stufenlaufzeit unbefristet eingestellt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich um eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung zu bewerben. Den Bewerbungsbogen können Sie unter E-Mail Postfach vobasof[at]brms.nrw.de (vobasof[at]brms[dot]nrw[dot]de) anfordern. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Emailpostfach.

Sie können sich auf eine unter www.oliver.nrw.de veröffentliche Stellenausschreibung für die sonderpädagogische Förderung (Laufbahnwechselstelle) an

  • Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung oder
  • Allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen, die entsprechende Stellen ausschreiben,

bewerben.

Voraussetzung ist Ihre Verpflichtung, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (§ 4 VOBASOF) zu bewerben.

Die Bereitschaftserklärung entfällt, wenn die Befähigung zur sonderpädagogischen Förderung bereits erworben wurde, zum Beispiel durch ein Zusatzstudium. Hier erfolgt eine Bewerbung ausschließlich über Onlineversetzung.nrw.