Ausbildung zum/zur Fachlehrer:in an Förderschulen
Ziel des Ausbildungsganges zum/zur Fachlehrer/in an Förderschulen ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder
- für die Tätigkeit in der pädagogischen Frühförderung von Kindern mit einer Hör- oder Sehschädigung zu vermitteln und
- sie auf diese Tätigkeit vorzubereiten und sie mit den Aufgaben ihres Berufes vertraut zu machen.
Fachlehrer und Fachlehrerinnen an den oben genannten Förderschulen unterrichten nicht, wie ihre Bezeichnung vermuten lässt, ein spezielles Fach. Sie übernehmen als Mitglied eines Klassenteams, in dem in der Regel auch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik tätig ist, erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeiten mit einem einzelnen Schüler, einer Lerngruppe oder einer Klasse.
Darüber hinaus führen sie Freizeitmaßnahmen durch und erledigen alle Aufgaben, die sich aus dem Ganztagsschulbetrieb ergeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen gehört zu ihren Aufgaben.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich 18 Monate. Sie gliedert sich in einen schulpraktischen und einen theoretischen Bereich, die grundsätzlich parallel laufen.
Aktuell ist eine Bewerbung für die Ausbildung zum Fachlehrer/zur Fachlehrerin nicht möglich.
Ob und wann ein neuer Einstellungstermin eingerichtet wird, entscheidet das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW und wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben. Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz sind nur innerhalb landesweit einheitlich festgelegter Fristen möglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Ausbildungsgang: