Wasserstoffleitung Emsbüren – Dorsten (Teilstück NRW)
Die Thyssengas H2 GmbH und die Open Grid Europe GmbH (Vorhabenträgerin) planen den Neubau einer Wasserstoffleitung zwischen Emsbüren und Dorsten als Bestandteil des im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankerten Wasserstoff-Kernnetzes.
Die Bezirksregierung Münster hat federführend für das Vorhaben in Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) im Zeitraum August 2025 bis Februar 2026 eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) durchgeführt.
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Sie ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei den Regionalplanungsbehörden ausgelegt.
Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.
Für den Teilabschnitt in Niedersachen hat die Vorhabenträgerin am 07.02.2025 den Verzicht auf Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Abs. 4 S. 2 ROG bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim angezeigt.