Offshore-Netzanbindungssystem BalWin2 (Teilstück NRW)
Die Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen in der Nordsee die zwei Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin2 zum Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln und BalWin1 zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf in Niedersachsen. Das Raumordnungsverfahren für den Konverter Ibbenbüren und die anschließenden 525 kV-Gleichstromerdkabelkorridore ist abgeschlossen.
Die Bezirksregierung Münster hat für das Vorhaben im Zeitraum Juli 2023 bis Januar 2024 ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) durchgeführt.
Ergebnis des Verfahrens ist die Raumordnerische Beurteilung mit einer Empfehlung für den raumverträglichsten Trassenkorridor bzw. dem Ergebnis der Prüfung der Raumverträglichkeit der Konverterpotenzialfläche. Sie ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei der Bezirksregierung Münster ausgelegt.
Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse sowie die Genehmigung des Konverters finden erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.
Das Raumordnungsverfahren für das Teilstück von BalWin2 in Niedersachsen sowie für das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin1 hat parallel das „Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems“ in Oldenburg durchgeführt.