Offshore-Netzanbindungssysteme der Windader West (Teilstück NRW)
Die Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierbei handelt es sich um die Systeme
- NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
- NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
- NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
- NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für das Vorhaben federführend in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) im Zeitraum Mai 2024 bis Dezember 2024 eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) durchgeführt.
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Sie ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Das Raumordnungsverfahren für das Teilstück von BalWin2 in Niedersachsen sowie für das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin1 hat parallel das „Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems“ in Oldenburg durchgeführt.