Bezirksregierung
Münster

Bodenordnungsverfahren Olfen

Verfahrensart:

Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG (Vereinfachte Flurbereinigung) 

Verfahren zur integrierten ländlichen Entwicklung mit einer Zielkulisse auf Grundlage einer Sanierungskonzeption für die Wirtschaftswege seitens der Stadt Olfen

Aktenzeichen:4 12 02
Größe:ca. 3.108 ha
Zahl der Teilnehmer:innen:ca. 450 

Verfahren

Die Bezirksregierung Münster hat mit Beschluss vom 13.12.2012 das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Olfen eingeleitet, für das der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. 

Durch dieses Bodenordnungsverfahren besteht die Chance, Eigentumsflächen neu zu ordnen und dadurch entbehrliche Wirtschaftswege in Ackerland oder landschaftsgestaltende Anlagen umzuwandeln. Das Wegenetz soll für die Bedürfnisse von Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus optimal umgestaltet werden. Außerdem sollen Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz, die Landschaftspflege sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Somit bieten sich viele Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung des Außenbereiches. 

Die Bodenordnung in Olfen ist ein Projektbaustein „Experiment Wirtschaftswege" des Regionale 2016-Projektes „2Stromland". 

Die Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Ansprüchen an die Flächen im ländlichen Außenbereich wird im Rahmen dieser Flurbereinigung in einem behördlich geleiteten Verfahren untereinander abgewogen. Es sollen für die Grundstückseigentümer, die Landwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, den Tourismus und die daran beteiligten Institutionen ressourcenschonende Lösungen erarbeitet werden. 

Die Teilnehmergemeinschaft als weitgehende Trägerin des Bodenordnungsverfahrens Olfen hat ihren Sitz in Olfen und setzt sich aus rund 450 Eigentümern und Erbbauberechtigten des circa 3.108 Hektar großen Bodenordnungsgebietes zusammen. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und mit der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens entstanden. Der Vorstand wird von fünf Vorstandsmitgliedern und fünf Vertretern gebildet. 

Als Grundlage für die Umsetzung der Tauschmöglichkeiten im späteren Bodenordnungsplan wurden mit der Hilfe der Finanzverwaltung im Jahr 2014 die vorhandenen Bodenarten überprüft. Aus dieser Überprüfung wurde ein Wertermittlungsrahmen erstellt, der im Einvernehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erörtert und festgestellt wurde. 

Diese Ergebnisse sind im nächsten Verfahrensschritt den Eigentümern mitgeteilt worden und auf Wunsch in Einzelterminen offengelegt und besprochen worden. 

Mit Datum vom 30. Oktober 2020 wurden diese Wertermittlungsergebnisse festgestellt. Im nächsten Verfahrensschritt sollen nun die Berechnungen und Abstimmungsgespräche mit den Teilnehmern für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes durchgeführt werden. 

Baumaßnahmen

Im Spätsommer 2015 konnte mit den Ausbauarbeiten des Wege- und Gewässerplanes begonnen werden. Im 1. Bauabschnitt wurde nördlich von Olfen eine Ost-Westverbindung als Vorrangweg für die Landwirtschaft ausgebaut, um das übergeordnete Straßennetz zügig erreichen zu können. Durch diesen Ausbau wurde der Begegnungsverkehr auf dieser Strecke durch angepasste Wegebreiten ermöglicht. 

Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit ein kompletter Kreuzungsbereich verlegt, sowie der Streckenabschnitt in der Steveraue mit einer Fahrbahnbreite von 4.75 m ausgebaut. 

Mit dem 2. und 3. Bauabschnitt konnte die Anbindung des Ortsteils Vinnum an die Bundesstraße 235 von Olfen nach Vinnum realisiert werden. Bei dieser Baumaßnahme waren insbesondere die Unterquerung des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich der Lippe und die Anrampungen zum Dammbauwerk über die „Alte Fahrt“ des Dortmund-Ems-Kanals eine besondere Herausforderung. Durch den Ausbau dieser Wege ist es für die Vinnumer Landwirte zu erheblich kürzeren Wegestrecken in Richtung Olfen gekommen. 

Aktuell konnten mit zusätzlichen Fördermitteln im letzten Quartal des Jahres 2024 noch 2 landwirtschaftliche Vorrangwege nördlich von Olfen und der Umbau eines nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges zu einem Gewässer zum Hochwasserschutz für 2 landwirtschaftliche Betriebe umgesetzt werden. 

Die Ziele des Bodenordnungsverfahrens sind: 

  • Schaffung eines landwirtschaftlichen Vorrangwegenetzes auf überwiegend vorhandener Wegetrasse nach neuesten Standard
  • Ausdünnung des bestehenden Wegenetzes durch Rekultivierung in landwirtschaftliche Nutzfläche oder landschaftsgestaltende Anlagen
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse unter anderem durch Neuvermessung des Gebietes
  • Lösung von Landnutzungskonflikten
  • Ausweisung von Uferstreifen entlang der Stever mit 30-50m Breite, sowie Tausch von Flächen der öffentlichen Hand in die Stever- und Lippeaue.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur.
  • Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Landschaftsentwicklungsmaßnahmen