Bezirksregierung
Münster

Ausbildungen aus EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz

Informationen für Ausbildungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz abgeschlossen wurden.

Automatische Anerkennung: Pflegefachfrau, -mann und Hebammen

Für Pflegefachfrauen/-männer und Hebammen, die Ihren Berufsabschluss nach Beitritt des Ausbildungsstaates in die Europäische Union erworben haben, besteht die Möglichkeit der automatischen Anerkennung. Weitere Informationen zu Ausbildungsqualifizierung und Prüfungsjahrgängen finden Sie für die Pflegefachfrau, den Pflegefachmann und die Hebammen in der Anlage V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich von Ausbildungsnachweisen und den Titeln von Ausbildungsgängen in Downloads.

Sonstige Ausbildungen

Um die Gleichwertigkeit einer im Ausland absolvierten Ausbildung mit der deutschen Ausbildung in dem jeweiligen Referenzberuf feststellen zu können, dürfen entweder keine wesentlichen Unterschiede bestehen oder es muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dies ist durch eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang möglich.

Antrag

Wie ein Antrag gestellt wird und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, ist dem Merkblatt im Antragsformular oder den FAQs – Häufig gestellte Fragen zu entnehmen. 

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung, die mit einem Prüfungsgespräch verbunden ist. Die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung kann selbstständig erfolgen oder es kann ein Vorbereitungskurs durchlaufen werden. Die Prüfung darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Anpassungslehrgang

Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch eine praktische Ausbildung beinhalten. Der Umfang wird für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied festgestellt wurde, festgesetzt.

Europäischer Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis (EBA) oder European-Professional-Card (EPC) kann für die Pflege und die Physiotherapie beantragt werden, wenn die Ausbildung in der EU absolviert wurde. Das EPC – Verfahren ist ein „papierloses“ Verfahren.

Technischer Hinweis

Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antragsvordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.