Approbation – Ausbildung innerhalb der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz
Wer in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben möchte, bedarf einer staatlichen Zulassung, der Approbation.
Die Bezirksregierung Münster ist landesweit für die Bearbeitung von Approbationsanträgen für die Personen zuständig, die im Land NRW ihre Arbeit aufnehmen möchten und über eine in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz abgeschlossene entsprechende Ausbildung verfügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eingereichte Unterlagen zum Zwecke der digitalisierten Verarbeitung scanfähig aufbereitet werden. Der automatisierte Dokumenteneinzug innerhalb des Scanvorganges erfordert es, dass beispielsweise Unterlagen die in gebundener oder ähnlicher Form eingereicht werden, vollständig gelöst bzw. aufgetrennt werden.
Des Weiteren werden die eingereichten Dokumente im Rahmen des ersetzenden Scannens vernichtet, sodass diese Dokumente nach erfolgter Antragstellung nicht mehr in physikalischer Form bereitgestellt werden können.
Ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Beruf Downloads
Psychotherapeutischer Beruf Downloads
Für Fachkräfte Online-Antrag
Allgemeine Hinweise: Bei der Online-Antragstellung sind die entsprechenden Hinweise zur nochmaligen Vorlage der Dokumente in Papierform zu beachten. Weitere Informationen dazu werden in der Eingangsbestätigung mitgeteilt.