Bezirksregierung
Münster

Approbation – Ausbildung innerhalb Deutschlands

Wer in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben möchte, bedarf einer staatlichen Zulassung, der Approbation.

Karte des Regierungsbezirks Münster mit seinen fünf Kreisen und drei kreisfreien Städten

Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Regierungsbezirk der letzte (zumeist mündlich-praktische) Teil der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Prüfung abgelegt wurde.

Wenn die letzte Prüfung im Regierungsbezirk Münster oder im Rahmen der Ausbildung einer nordrhein-westfälischen Universität in Osnabrück oder Lingen abgelegt wurde, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Zum Regierungsbezirk Münster gehören folgende Kreise und kreisfreien Städte:

  • Kreis Borken
  • Kreis Coesfeld
  • Kreis Steinfurt
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Warendorf
  • Stadt Bottrop
  • Stadt Gelsenkirchen
  • Stadt Münster

Es wird darauf hingewiesen, dass eingereichte Unterlagen zum Zwecke der digitalisierten Verarbeitung scanfähig aufbereitet werden. Der automatisierte Dokumenteneinzug innerhalb des Scanvorganges erfordert es, dass beispielsweise Unterlagen die in gebundener oder ähnlicher Form eingereicht werden, vollständig gelöst oder aufgetrennt werden.

Des Weiteren werden die eingereichten Dokumente im Rahmen des ersetzenden Scannens vernichtet, sodass diese Dokumente nach erfolgter Antragstellung nicht mehr in physikalischer Form bereitgestellt werden können.