
Pharmazeutische Fachaufsicht
über die unteren Gesundheitsbehörden
Die Bezirksregierungen haben die Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden beziehungsweise Gesundheitsämter. Als untere Gesundheitsbehörden übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen viele Aufgaben zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Grundlage der Arbeit bildet das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
Die Gesundheitsämter sind in NRW auch zuständig für die
- Erteilung von Betriebserlaubnissen für Haupt- und Filialapotheken und von Genehmigungen für Versandapotheken
- Überwachung von Apotheken und sonstigem Arzneimitteleinzelhandel
- Anerkennung von Pharmaberater:innen
- Aufsicht über den Betäubungsmittelverkehr bei Ärzt:innen und in Apotheken
Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind die dort tätigen Amtsapotheker:innen oft für mehrere Kreise oder kreisfreie Städte gleichzeitig tätig.
Untere Gesundheitsbehörden im Regierungsbezirk Münster
Klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die kreisfreie Stadt und Sie erhalten eine Übersicht der unteren Gesundheitsbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.
Apothekenrecht Rechtsvorschriften
Arzneimittelrecht Rechtsvorschriften
- Richtlinie 2001/83 EG
- Richtlinie 2004/27/EG
- ZLG-Richtlinien
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)
- Verordnung über die Verschreibungspflichten von Arzneimitteln (AMVV)
- Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)
- Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung – AMWHV)