Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für Buchmacher und Buchmachergehilfen sowie Erlaubnisse für Totalisator-Unternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen beziehungsweise in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.
Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für Buchmacher:innen und Buchmacher:innengehilfen sowie Erlaubnisse für Totalisator-Unternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen beziehungsweise in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.
Rechtsgrundlage für die Zulassung als Buchmacher oder Buchmachergehilfen bzw. für den Betrieb eines Totalisators ist das Rennwett- und Lotteriegesetz. Weitere Regelungen werden in der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und durch Weisungen der zuständigen Ministerien des Landes NRW getroffen.