fotolia/Schulzie Inhaltsseite Grundwasser Alle Informationen zur Gewerblichen Wasserversorgung, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), zu Wasserschutzgebieten und Festsetzungsverfahren sowie der Öffentlichen Wasserversorgung
fotolia/industrieblick Inhaltsseite Gewerbliche Wasserversorgung Im Dienstbezirk der Bezirksregierung Münster werden circa 80 Betriebe mit über 100 erlaubten Wasserentnahmen betreut. Die Entnahmemengen liegen zwischen 100 und 100 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
fotolia/Schulzie Inhaltsseite Öffentliche Wasserversorgung Die öffentliche Wasserversorgung im Regierungsbezirk Münster wird überwiegend durch die Entnahme und Aufbereitung von Grundwasser sichergestellt. Je nach Wasserverfügbarkeit wird das Grundwasser durch Wasser aus Oberflächengewässern angereichert.
fotolia/Michael Fertig Inhaltsseite Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung des guten quantitativen und qualitativen Zustands des Grundwassers.
fotolia/bluedesign Inhaltsseite Wasserschutzgebiete und Festsetzungsverfahren Ziel der öffentlichen Wasserversorgung ist die ausreichende und langfristig Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Menschen. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienenden Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Auremar/Fotolia Inhaltsseite Verlust des Schwerbehindertenausweis Bei Verlust des Ausweises kann durch die Feststellungsbehörde (das ist die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung) ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
Fotolia/Minerva Studio Inhaltsseite Umzug oder Namensänderung Sofern Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies der Feststellungsbehörde, also der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung mitteilen.
RRF/Fotolia Inhaltsseite Beiblatt und Wertmarke Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder alternativ auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Bezirksregierung Münster Inhaltsseite Parkausweis Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben Anspruch auf einen Parkausweis für behinderte Menschen zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnun