Bezirksregierung
Münster

Wasserschutzgebiete und Festsetzungsverfahren

Schild Wasserschutzgebiete und Festsetzungsverfahren

Wasserschutzgebiete und Festsetzungsverfahren

Ziel der öffentlichen Wasserversorgung ist die ausreichende und langfristig Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Menschen. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienenden Aufgabe der Daseinsvorsorge. Im Regierungsbezirk Münster wird Trinkwasser vorrangig aus Grundwasser gewonnen. 

Der Schutz des Grundwassers, insbesondere im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen, ist daher erforderlich. Zu dem Schutz des Grundwassers und zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete durch die Bezirksregierung festgesetzt nach § 51 WHG, ergänzt durch §§ 35, 36 LWG. In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen verboten oder bedürfen einer behördlichen Genehmigung, bspw. die Errichtung von baulichen Anlagen. 

Auf Antrag erteilen die unteren Wasserbehörden Genehmigungen und versehen diese mit entsprechenden Auflagen. 

Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster 

Für Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung mit Entnahmemengen größer 600.000 m³ pro Jahr ist die Bezirksregierung zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten. Die Festsetzung erfolgt von Amtswegen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Auch besteht kein Recht auf die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. 

Die Bezirksregierung führt gemäß § 113 LWG das förmliche Verfahren von Amts wegen durch. Ein Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung sowie dazugehörige Pläne werden vorab in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Somit haben alle Betroffenen die Möglichkeit, sich über das Verfahren zu informieren und ihre Belange mitzuteilen. 

Das Festsetzungsverfahren ist unabhängig von einem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren für die Zulassung der Grundwasserentnahmen des Wasserversorgungsunternehmens. 

Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgend werden Wasserschutzgebiete in Zonen aufgeteilt. Die Bezirksregierung definiert Zonen (i. d. R. 1 bis 3) in Abhängigkeit des Gefährdungspotentials. In den Wasserschutzgebietszonen gelten unterschiedliche Verbots- und Genehmigungstatbestände. Fachliche Grundlage der Festsetzung ist der Stand der Technik, dokumentiert durch die Arbeitsblätter W101 und W102 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). 

Die Festsetzung erfolgt final durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung. 

Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft 

Darüber hinaus existieren in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen innerhalb Wasserschutzgebieten eine freiwillige Kooperation von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte zum Schutz der Gewässer. 

Festgesetzte Wasserschutzgebiete im Regierungsbezirk Münster 

Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine Übersicht über die im Regierungsbezirk Münster befindlichen Wasserschutzgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind dabei nach Gemeinden sortiert. 

Für die Wasserschutzgebiete Ibbenbüren-Lehen (WTL), Ostbevern, Tannenbültenberg und Warendorf sind die Unteren Wasserbehörden zuständig. 

Interaktive Karte des Regierungsbezirks Münster