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Münster

Atlantische Sandlandschaften

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LIFE-Projekt Atlantische Sandlandschaften

Biodiversität erhalten – das ist das Ziel des länderübergreifenden Integrierten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen damit gemeinsam die Trendwende beim Verlust der Artenvielfalt und wertvoller Naturräume einleiten.  

Eckdaten des Projekts 

EU-Projektnummer: LIFE15 IPE/DE/007 
(erstes Integriertes LIFE-Projekt im Bereich Natur in Deutschland) 
Offizieller Projekttitel: The exemplary implementation of the EU 2020 target with a focus on oligotrophic habitats on sand in the Atlantic region of Germany 
Akronym: Atlantic Region DE 
Projektdauer: 01.10.2016 – 30.09.2026 
Gesamtbudget: 16.875.000 € 
EU-Anteil: 10.125.000 € 

Projektstruktur 

Die Gesamtverantwortung für das Projekt liegt beim Umweltministerium NRW. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Umweltministerium für die Umsetzung verantwortlich. Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Bezirksregierung Münster. Sie ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die konkreten Naturschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen fach- und termingerecht umgesetzt werden. Dabei kooperiert das IP-LIFE-Team mit den jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen und den eingerichteten Fach- und Umsetzungsarbeitsgemeinschaften. Für die Umsetzung der Projektmaßnahmen in Niedersachsen ist das Projekt-Team im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, Regionaler Naturschutz) zuständig.  
Fachliche Unterstützung, insbesondere für die konzeptionelle Arbeit, wird von der jeweiligen Fachbehörde der Länder geleistet: dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) sowie dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, Landesweiter Naturschutz). 

„Atlantische Region“ 

Gebietskulisse

Die biogeographischen Regionen sind ein Zonenmodell in der Europäischen Union und dienen insbesondere als Grundraster für die Bewertung und Flächenauswahl der FFH-Gebiete. Sie weisen jeweils besondere Charakteristika hinsichtlich der dort vorkommenden Arten und Lebensräume auf. Die sogenannte „atlantische Region“ kennzeichnet das küstennahe Nordwesteuropa und umfasst neben Teilen Deutschlands auch Bereiche in Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie Irland und die Niederlande. 

In Deutschland umfasst diese biogeographische Region mit etwa 70.000 Quadratkilometern 20 Prozent der Landfläche und erstreckt sich über den westlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene. Der Großteil (circa 80 Prozent) befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen; die übrige Fläche verteilt sich auf die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie Teile Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts. In Nordrhein-Westfalen wird die atlantische Region durch die Westfälische Bucht mit den Flüssen Lippe und Ems, das niederrheinische Tiefland zu beiden Seiten des Rheins sowie die Kölner Bucht abgegrenzt.  

Ausgangspunkt FFH-Bericht 

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse des Monitorings anzufertigen und diesen der Europäischen Kommission zu übermitteln. Die Bewertung der Erhaltungszustände erfolgt dabei in drei Stufen und wird mit den Farben einer Ampel visualisiert: günstig („grün“), ungünstig bis unzureichend („gelb“) und ungünstig bis schlecht („rot“). 

Wie die Ergebnisse des FFH-Berichtes 2013 zeigten, wurden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen sowie der Arten in der atlantischen Region überwiegend „ungünstig bis schlecht“ bewertet (48 bzw. 39 Prozent). Nur 20 Prozent der Erhaltungszustände der Arten und 17 Prozent der Lebensraumtypen wurden als „günstig“ eingestuft. Dies betrifft insbesondere auch die für die atlantische Region charakteristischen nährstoffarmen Lebensräume und deren typischen Arten. Der FFH-Bericht 2019 bestätigte diesen Trend.  

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Ziele des IP-LIFE 

Das IP-LIFE Atlantische Sandlandschaften strebt das Erreichen insbesondere von Ziel 1 der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 im deutschen Teil der atlantischen Region an. Konkret bedeutet das, einen Beitrag dazu zu leisten, dass 34 Prozent der Lebensräume und 26 Prozent der Arten der FFH-Richtlinie entweder in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden oder zumindest eine signifikante Verbesserung ihres Zustandes erreicht wird. Im Ergebnis würden dann 100 Prozent mehr Habitate und 50 Prozent mehr Arten mit einem verbesserten Erhaltungszustand in den FFH-Berichten dargestellt werden. 

Das Projekt stützt sich auf zwei Säulen. Die erste Säule umfasst die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die die Erhaltungszustände schwerpunktmäßig in Natura 2000-Gebieten der Sandlandschaften in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verbessern sollen. Die zweite Säule besteht darin, einen methodischen-konzeptionellen Ansatz zu entwickeln, um Ziel 1 der EU-Biodiversitätsstrategie und den nationalen Prioritären Aktionsrahmen (PAF) in allen Bundesländern der atlantischen Region zu erreichen. 

Für die vier Projektphasen sind insgesamt rund 225 Maßnahmen geplant. In beiden Bundesländern stehen 15 Lebensraumtypen und zehn Arten der biogeographischen atlantischen Region im Fokus der Naturschutzmaßnahmen.  

Fokus-Lebensraumtypen 

Die nachgestellte Nummer entspricht dem EU-Code der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie: 

  • Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (2310)
  • Trockene Sandheiden mit Calluna und Empetrum nigrum (2320)
  • Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (2330)
  • Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) (3110)
  • Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea (3130)
  • Dystrophe Seen und Teiche (3160)
  • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix (4010)
  • Trockene europäische Heiden (4030)
  • Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen (5130)
  • Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230)
  • Lebende Hochmoore (7110)
  • Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)
  • Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)
  • Torfmoor‐Schlenken (Rhynchosporion) (7150)
  • Moorwälder (91D0) 

Fokus-Arten 

Die nachgestellte Nummer entspricht dem EU-Code der Arten gemäß FFH-Richtlinie: 

  • Große Moosjungfer (1042)
  • Kammmolch (1166)
  • Knoblauchkröte (1197)
  • Kreuzkröte (1202)
  • Europäischer Laubfrosch (1203)
  • Kleiner Wasserfrosch (1207)
  • Moorfrosch (1214)
  • Zauneidechse (1261)
  • Schlingnatter (1283)
  • Froschkraut (1831) 

Vorbereitungszeit 

In rund zweijähriger Vorbereitungszeit hatte die Bezirksregierung Münster mit den Projektpartnern und Akteuren vor Ort den Förderantrag für das Integrierte LIFE-Projekt erarbeitet. In einem ersten Schritt wurden in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen jeweils auf Landesebene die Verbände und Einrichtungen des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft über das Projekt informiert. Danach wurden auf regionaler Ebene die Kreise und kreisfreien Städte, die Biologischen Stationen und die Verbände in die Erarbeitung des Antrages und die konkrete Entwicklung von Maßnahmen einbezogen. Auch auf Bundesebene erfolgte eine Zusammenarbeit mit weiteren Bundesländern der atlantischen Region. 

Auftaktveranstaltung

Große Auftaktveranstaltung 

Ein weiteres wichtiges Ziel ist, das öffentliche Bewusstsein für den Biodiversitätsverlust in der Region zu erhöhen und die für die Umkehrung dieses Trends erforderlichen Schritte aufzuzeigen. 
Der offizielle Startschuss für das Projekt erfolgte mit der Auftaktveranstaltung am 20. April 2017 in Ibbenbüren durch die damaligen Umweltminister der beiden Länder – Johannes Remmel für Nordrhein-Westfalen und Stefan Wenzel für Niedersachsen – sowie Prof. Beate Jessel, die damalige Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.