Bezirksregierung
Münster

Alleen-Programm

Förderung Alleen

Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Alleen-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts.

Bezeichnung Förderprogramm

Alleen-Programm

Wer wird gefördert?

Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Alleen-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Die Neuanlage (Mindestlänge 300 Meter), Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen sowie Rad- und Wanderwegen.

Wie sind die Konditionen?

Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss / Zuweisung mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung muss bei kommunalen Zuwendungsempfänger:inen mindestens 12.500 Euro und bei privaten Zuwendungsempfänger:innen mindestens 2.000 Euro betragen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster (Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei) einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmenbeginn

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen vom 28.08.2008 in Verbindung mit § 44 LHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P und ANBest-G).