Bezirksregierung
Münster

Waldorfschulen

Waldorfschulen

Im Regierungsbezirk Münster gibt es derzeit fünf Waldorfschulen. Diese arbeiten nach anthroposophischen Grundsätzen. Die Waldorfschulen fördern Schüler:innen bei der Entwicklung ihrer individuellen Potenziale und bereiten diese für alle gängigen Abschlüsse vor. Kognitive und musisch-künstlerische Fächer gelten dabei als gleichwertig.

Waldorfschulen stellen Ersatzschulen eigener Art dar, als Ersatzschulen sind sie Schulen in freier Trägerschaft. Sie entsprechen den bestehenden öffentlichen Schulformen: Grundschule, Hauptschule, Förderschule, Gesamtschule, Realschule, Sekundarschule, Gymnasium. Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllen die Schüler:innen die Schulpflicht.

An Waldorfschulen lernen die Schüler:innen von der 1. bis zur 11. Jahrgangsstufe im Klassenverband gemeinsam. Die Schulen bereiten auf die gängigen schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie einen eigenen Waldorfabschluss vor. An der Freien Waldorfschule Gladbeck und der Freien Waldorfschule Münster können Schüler:innen auch das Abitur ablegen. 

Die Waldorfschulen verpflichten sich in gegenseitiger Verantwortung zur Zusammenarbeit im Bund der Freien Waldorfschulen. Der Unterricht orientiert sich an den vom Bund der Freien Waldorfschulen veröffentlichten Rahmenlehrplänen und Kompetenzbeschreibungen.