Grundschulen
Das Dezernat 41 G nimmt die Schulaufsicht über die 405 Grundschulen im Regierungsbezirk Münster wahr. Dabei arbeitet es schulfachlich eng mit den Schulaufsichten bei den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Diese sind zuständig für die Grundschulen in ihrer Region.
Grundlegende Bildung
Die Grundschule ist Schule aller Kinder: Jedes Kind ist willkommen. Die Grundschule ist Lern- und Lebensort für Kinder mit unterschiedlicher Herkunft und verschiedenen biografischen sowie kulturellen Erfahrungen.
In die Grundschule werden alle schulpflichtigen Kinder aufgenommen und entsprechend ihrer individuellen Entwicklung gefördert.
Es ist die Aufgabe der Grundschule allen Kindern grundlegende und allseitige Bildung zu ermöglichen. In der Grundschule erworbenes Wissen sowie entwickelte Kompetenzen und Haltungen bilden das Fundament für das weitere schulische Lernen.
Der Unterricht in der Grundschule greift die Fähigkeiten und Erfahrungen auf, die die Kinder vor Schuleintritt erworben haben, vertieft und erweitert sie. Dabei hat der Aufbau sprachlicher und mathematischer Basiskompetenzen eine zentrale Bedeutung.
Mit der Einschulung stehen die Schulanfänger:innen vor einer großen Entwicklungsaufgabe. Sie erhalten daher die Zeit, die sie benötigen, um anzukommen und werden an systematische Formen des Lernens herangeführt. Die Klassen 1 und 2 bilden als Schuleingangsphase eine Einheit. Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen werden. Erst im Verlauf des zweiten Schulbesuchsjahres wird entschieden, ob ein Kind für ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase bleibt. Eine jahrgangsübergreifend organisierte Schuleingangsphase ermöglicht dann den Verbleib in der weitgehend vertrauten Lerngruppe.
Kinder finden in der Grundschule einen pädagogischen gestalteten Raum, um ihre eigenen Interessen, Erfahrungen und Sichtweisen einzubringen und mit denen anderer in Beziehung zu setzen. Sie entwickeln ihre emotional-soziale Kompetenzen weiter, auch um Konflikte zu bewältigen sowie Grenzen zu ziehen und zu akzeptieren. Die Grundschule unterstützt die Kinder darin, eine kritisch abwägende Haltung aufzubauen, demokratische Werte zu entwickeln, mitzubestimmen sowie nachhaltiges Handeln zu erproben. Kognitives Lernen wird mit praktischem, künstlerisch-kulturellem, gestalterischem, sportlichem und sozialem Lernen verknüpft.
Fachdidaktische Informationen
- STIFT Deutschunterricht | Leibnitz Universität Hannover mit Unterstützung des Schulministeriums NRW
- PIKAS Mathematikunterricht | TU Dortmund mit Unterstützung des Schulministeriums NRW
- Netzwerk Innovativer Sachunterricht | Kooperationsprojekt mit dem Institut für Didaktik des Sachunterricht der Universität Münster
Grundschulen Downloads: Arbeitshilfen für die Grundschule
Pädagogisches Leistungsverständnis
Die Grundschule ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet. Dies bedeutet, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen, zu fördern und anzuerkennen. Der Unterricht leitet die Kinder dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiterzuentwickeln – ausgehend von ihren individuellen Voraussetzungen.
Kinder, die in die Schule kommen, bringen ganz unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen mit. Sie lernen manches schnell und manches langsam - mit großer Anstrengung oder auch wie von selbst. Deshalb erhalten alle Kinder eine gezielte Förderung, die zu ihrem jeweiligen Entwicklungsstand passt. In gemeinsamen Unterrichtsvorhaben lernen alle Kinder zusammen zu einem Thema. Der Unterricht wird so geplant, dass die Kinder Kompetenzen in unterschiedlichem Umfang, auf unterschiedlichem Anforderungsniveau und in unterschiedlicher Komplexität erwerben können.
Die Lehrpläne für die Primarstufe werten als Leistung nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben. Der Vergleich der Kinder miteinander – die soziale Bezugsnorm – ist nicht vorgesehen.
Die Kompetenzerwartungen des Lehrplans ermöglichen eine Vielzahl von mündlichen und schriftlichen Überprüfungsformen. Schriftliche Arbeiten – oft auch Klassenarbeiten genannt – sind lt. Lehrplan ausschließlich in den Klassen 3 und 4 vorgesehen. Sie sollten den Kindern passend zur jeweiligen Lernausgangslage und außerhalb von Konkurrenzsituationen angeboten werden.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Kinder ohne Noten bewertet. Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen werden. Erst im Verlauf des zweiten Schulbesuchsjahres wird entschieden, ob ein Kind für ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase bleibt. Eine jahrgangsübergreifend organisierte Schuleingangsphase ermöglicht dann den Verbleib in der weitgehend vertrauten Lerngruppe. In den Klassen 3 und 4 werden die Leistungen mit Noten bewertet. Die Schulkonferenz kann jedoch beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten.
Ausbildungsordnung und Lehrpläne
Grundschulen Downloads: Arbeitshilfen für die Grundschule
Die Arbeitshilfen geben den Fachkonferenzen inhaltliche Anregungen, sich mit dem eigenen Leistungskonzept produktiv auseinanderzusetzen. Zugleich können sie im Zusammenwirken mit dem Referenzrahmen Schulqualität ein Arbeitsinstrument sein, das dazu dient, die eigene Praxis der Leistungsbewertung kritisch zu beleuchten und qualitativ zu entwickeln.