Bezirksregierung
Münster

Jeder/jede Beschäftigte beim Land Nordrhein-Westfalen erhält entsprechend seiner/ihrer Beschäftigungsform entweder Entgelt oder Besoldung durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf (LBV). Tarifliche Entgelte werden derzeit auf der Basis des Tarifvertrags für Länder (TV-L) und des Tarifvertrags für eine Entgelt-Ordnung für Lehrkräfte (TV-EntgO-L) gezahlt, die beamtenrechtliche Besoldung auf der Basis des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG). Die personalaktenführenden Stellen übermitteln die entgelt- und besoldungserheblichen Daten an das LBV.

Die Informationen des Schulministeriums zur Besoldung und zum Entgelt enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Faktoren, die für die Ermittlung der Anwärterbezüge, der Besoldung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sowie des Entgelts für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis bedeutsam sind. Sie geben einen Überblick über die Bestandteile der Bezüge und enthalten die aktuellen Tabellen. Sie sind als Orientierungshilfe gedacht und stellen keine Anspruchsgrundlage im Einzelfall dar.

Das LBV hat als zentrale Stelle für die Auszahlung von Entgelt, Besoldung sowie Versorgungsbezüge die relevanten Informationen in Merkblättern zusammengestellt.