Fotolia/Peter Atkins Inhaltsseite Schulpflicht Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Überwachung der Schulpflicht an allen Schulformen mit Ausnahme der Grund-, Haupt- und Förderschulen (ohne Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen), für die die Schulämter des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig sind.
Bezirksregierung Münster Inhaltsseite Der Wettbewerb Mitmachen und gewinnen! „Begegnung mit Osteuropa“ lautet der Titel des internationalen Schülerwettbewerbs, der jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
Bezirksregierung Münster Inhaltsseite Projekte 2026 EUROPA – WestOstWärts! Jahresmotto 2026 EUROPA – WestOstWärts! Zum jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst-, Karten- und Musikprojekte sowie fächerverbindende Projekte. Klickt euch durch die aktuellen Projekte!
Bezirksregierung Münster Inhaltsseite Wie die Georgier zu ihrem Land kamen Projekt 1.1 für die Jahrgangsstufen 1 – 7 Projekt 1.1 für dieJahrgangsstufen 1 – 7
Fotolia/Pixelot Inhaltsseite KMK-Fremdsprachenzertifikat Während ihrer Ausbildung am Berufskolleg können sich Schüler:innen ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen. Dazu müssen sie sich einem Prüfungsverfahren unterziehen. Angeboten werden Zertifikatsprüfungen u. a. in Englisch, Spanisch und Niederländisch.
kbuntu/Fotolia Inhaltsseite Regionalplanung und Regionalrat Das Dezernat 32 der Bezirksregierung Münster ist die Regionalplanungsbehörde und stellt die Geschäftsstelle des Regionalrates.
Inhaltsseite Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen ist eine wichtige Aufgabe. Zusammen mit der B·A·D GmbH als betriebsärztlichem Dienst werden grundlegende Fragen oder sonstige Einzelfragen geklärt.
Oleksiy Mark/Fotolia Inhaltsseite Zuständigkeitsbereich Die Beihilfenfestsetzungsstelle der Bezirksregierung Münster (Dezernat 23) ist für die Bearbeitung der Beihilfenanträge folgender Beschäftigter zuständig (...)
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Fotolia/Dasha Petrenko Inhaltsseite Privatschulen Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen, die vom Land, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden getragen werden, stehen private Schulen in freier Trägerschaft. Die Privatschulfreiheit hat ihre rechtliche Grundlage in Art. 7 Grundgesetz und Art. 8 Landesverfassung NRW.