Drivepix/fotolia Inhaltsseite Abschlüsse, Prüfungen Als Landesmittelbehörde ist die Bezirksregierung Münster für die Anerkennung von Abschlüssen sowie Sprach- und Externenprüfungen zuständig.
Inhaltsseite Energiewende in der Region Den Bezirksregierungen kommt bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln, eine bedeutende Schlüsselrolle zu.
Inhaltsseite Anerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufe I Nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Besuch des Berufskollegs (Berufsschule) und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung ein höherer Bildungsabschluss der Sekundarstufe I als vorhanden anerkannt werden.
Christian Schwier/Fotolia Inhaltsseite Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I (Gymnasium) umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Mit einem breiten Fächerspektrum vermittelt sie in sechs Jahren eine vertiefte Grundbildung und bereitet Schüler:innen auf den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, alternativ auch auf Bildungsgänge der beruflichen Bildung vor.
Inhaltsseite Anerkennung der Fachhochschulreife Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
goodluz/Fotolia Inhaltsseite Sekundarstufe II Die gymnasiale Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Leistungen der Qualifikationsphase gehen in die Abiturnote ein. Die Abiturprüfung findet am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase statt.
Inhaltsseite Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse Wer im Ausland eine Berufsausbildung absolviert hat und in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf seine ausländische Qualifikation anerkennen lassen.
Inhaltsseite Externenprüfungen Externenprüfungen ermöglichen den nachträglichen Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (welche im Regelfall den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraussetzen). Außerdem können schulische Berufsabschlüsse nachträglich erworben werden.