Bezirksregierung
Münster

Sekundarstufe II

Schüler:innen der Sekundarstufe II

Sekundarstufe II am Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Leistungen der Qualifikationsphase gehen in die Abiturnote ein. Die Abiturprüfung findet am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase statt.

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen können Schüler:innen aufgenommen werden, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. Am Gymnasium wird diese durch die Versetzung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erlangt. An den anderen Schulformen wird sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vergeben. In die Einführungsphase kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die gymnasiale Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Leistungen der Qualifikationsphase gehen in die Abiturnote ein. Die Abiturprüfung findet am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase statt.

Unterrichtsorganisation und Fächerangebot

In der gymnasialen Oberstufe wird der Klassenverband der Sekundarstufe I durch ein Kurssystem ersetzt. Die Unterrichtsfächer sind den drei Aufgabenfeldern 

  • sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld,
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
  • und mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld

zugeordnet. Hinzu kommen die Fächer Religionslehre und Sport. 

Die Schulen planen ihr Fächerangebot unter Berücksichtigung der allgemeinen Belegungsbedingungen für die gymnasiale Oberstufe und schulspezifischer Gegebenheiten. Sie können ihr Angebot durch die Einrichtung von Kooperationskursen mit benachbarten Schulen erweitern. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fächerangebot oder die Einrichtung eines Kurses besteht nicht.

In der Einführungsphase werden die Fächer in Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden dreistündig, in den neu einsetzenden Fremdsprachen vierstündig unterrichtet. In der Qualifikationsphase wählen die Schüler:innen zwei Fächer als Leistungskurse. Diese werden fünfstündig auf einem erhöhten Anforderungsniveau unterrichtet. Vertiefungskurse (ab der Einführungsphase in den Kernfächern zur individuellen Förderung von Kompetenzen) und Projektkurse (freies Wahlangebot in der Qualifikationsphase zur individuellen Schwerpunktsetzung) bieten die Schulen zweistündig an. 

In der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase beträgt die zu belegende Wochenstundenzahl im Durchschnitt jeweils 34 Wochenstunden. Im Rahmen der vorgegebenen Pflichtbindungen und des Fächerangebots der Schule können die Schüler:innen die eigene Schullaufbahn individuell gestalten und Schwerpunkte setzen.

Am Ende eines jeden Halbjahres in der gymnasialen Oberstufe wird aus den Leistungen der „Sonstigen Mitarbeit“ und gegebenenfalls den Klausuren eine Kursabschlussnote gebildet. In der Einführungsphase gilt die Notenskala von eins bis sechs. In der Qualifikationsphase werden die Noten in ein Punktesystem von 0 bis 15 umgesetzt.

Allgemeine Hochschulreife, weitere Berechtigungen und Abschlüsse

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie ermöglicht ein Studium an einer Hochschule. Sie kann aber auch die Grundlage für eine berufliche Ausbildung sein. Schüler:innen, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. In Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer Berufsausbildung kann darauf aufbauend die volle Fachhochschulreife zuerkannt werden. 

Das Latinum, das Graecum und das Hebraicum können in der Einführungsphase nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erworben und auf dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis ausgewiesen werden.

Die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsicht berät im Bereich der gymnasialen Oberstufe Schulen sowie Eltern und Erziehungsberechtigte in allen Fragen zur Schullaufbahn von der Einführungsphase bis zur Abiturprüfung.

Diese Beratung kann sich auf Sonderregelungen und Ausnahmeentscheidungen beziehen, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung keine konkreten Bestimmungen festlegt oder vorsieht, dass neben der Schulleitung auch die obere Schulaufsicht Entscheidungsträger ist.