Bezirksregierung
Münster

Sekundarstufe I

Schüler:innen der Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I am Gymnasium

Die Sekundarstufe I (Gymnasium) umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Mit einem breiten Fächerspektrum vermittelt sie in sechs Jahren eine vertiefte Grundbildung und bereitet Schüler:innen auf den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, alternativ auch auf Bildungsgänge der beruflichen Bildung vor. Im Regierungsbezirk Münster gibt es sowohl Gymnasien mit gebundenem als auch mit offenem Ganztag.

Erprobungsstufe

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bezeichnet man als Erprobungsstufe. Hier kommen Schüler:innen nach ihrem Übergang aus der Grundschule erstmals mit dem neuen Fächerspektrum des gymnasialen Bildungsgangs in Berührung. Die durchschnittliche Wochenstundenzahl entspricht 28 bis 30 Stunden. Dieses Unterrichtsvolumen erhöht sich gegebenenfalls durch vorhandene Ergänzungsstunden. Die Schulen nutzen diese vorrangig dafür, intensiver individuell Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen oder dem Lernbereich Naturwissenschaften zu fördern.

Am Ende der Jahrgangsstufe 5 rücken die Schüler:innen ohne Versetzungsentscheidung in die Klasse 6 vor.

Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisher durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder der Wechsel in einen anderen Bildungsgang mit entsprechender Schulform beschlossen wird.

Mittelstufe

Der zweite Abschnitt der Sekundarstufe I am Gymnasium, der die Jahrgangsstufen 7 bis 10 umfasst, wird als Mittelstufe bezeichnet.

Ab der Jahrgangsstufe 7 wählen Schüler:innen des Gymnasiums neben der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch) eine zweite Fremdsprache aus dem Angebot der Schule (Wahlpflichtbereich I).

Auch verändert sich das Fächerspektrum in Bezug auf einzelne Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen und des naturwissenschaftlichen Bereichs. Der Wochenstundenrahmen erhöht sich auf 30 bis 33 Stunden. Bis zu 6 Ergänzungsstunden, die die Schulen nutzen, um individuell zu fördern sowie weitere Schwerpunkte zu setzen, können insgesamt in der Sekundarstufe I erteilt werden.

Zusätzlich bietet das Gymnasium in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Fächer oder Fächerkombinationen an, aus denen Schüler:innen nach ihren Interessen und Begabungen eine Wahl treffen. In diesem sogenannten Wahlpflichtbereich II machen Schulen Angebote mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen oder künstlerisch-musischen Schwerpunkten. Die Schule bietet zudem das Fach Informatik oder eine Fächerkombination mit Informatik an. Dieses Angebot enthält auch mindestens eine dritte Fremdsprache, für die zwei Ergänzungsstunden vorgesehen sind.

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die Schüler:innen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils eine zentrale, landeseinheitliche schriftliche Prüfung ab. Dieses Abschlussverfahren führt in der Regel zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, der Fachoberschulreife.

Abschlüsse und Berechtigungen

Das Gymnasien vergibt alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I. 
Nachdem Schüler:innen die bundesweit geregelte zehnjährige Vollzeitstundenpflicht erfüllt haben, erwerben sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 

  • bei Vorliegen des entsprechenden abschlussberechtigenden Notenbildes den Erweiterten Ersten Schulabschluss
  • bzw. nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (ZP 10) den Mittleren Schulabschluss
  • bzw. die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Mit dieser Berechtigung treten sie in die gymnasiale Oberstufe ihrer Schule ein.

Nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 können die Schüler:innen bereits bei Vorliegen des entsprechenden Notenbildes den Ersten Schulabschluss und die Berechtigung zum Besuch eines Berufskollegs sowie zur dualen Berufsausbildung erhalten.