Regionalrat stellt Weichen für wirtschaftliche Zukunft des Münsterlandes
Münster. Der Regionalrat Münster hat heute (30.06.2025) in seiner öffentlichen Sitzung wichtige Beschlüsse zur Stärkung der regionalen Entwicklung und zur Positionierung des Münsterlandes als wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort gefasst. Mit den heutigen Beschlüssen unterstreicht der Regionalrat Münster seine Gestaltungsrolle in der Regionalentwicklung und setzt sich für ein starkes, wirtschaftlich zukunftsfähiges und lebenswertes Münsterland ein.
Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW)
Zentrales Thema der Sitzung war die Stellungnahme des Regionalrates zur 3. Änderung des LEP NRW. Darin begrüßt der Rat grundsätzlich die Zielsetzung der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zu einem klimaneutralen Industrieland zu entwickeln. Gleichzeitig fordert der Regionalrat eine konsequente Entbürokratisierung und praxisnahe Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen. Der Regionalrat fordert eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, mehr planerische Flexibilität, weniger Bürokratie und faire Verteilungslasten im Rahmen der Energiewende.
Entwicklung regionaler Leitlinien für interkommunale Zusammenarbeit
Der Regionalrat Münster hat sich zudem mit der Entwicklung verbindlicher regionaler Leitlinien zur strategischen Nutzung der durch den geänderten Regionalplan eröffneten Siedlungsflächenpotenziale befasst. Der Regionalrat beschließt die von der Bezirksregierung Münster vorgestellte Organisations- und Prozessstruktur, die den Fokus auf die Einbindung lokaler Akteure legt, und beauftragt sie, die organisatorische Koordination zu übernehmen. Ziel ist ein von der Region getragener strukturierter, schlanker und ergebnisorientierter Prozess zur Stärkung des interkommunalen Handelns und zur aktiven Vermarktung gewerblicher Flächen – regional wie international.
Der Arbeitsprozess soll möglichst bis Ende 2025 abgeschlossen sein, damit die entwickelten Leitlinien zeitnah in laufende oder geplante Planungs- und Vermarktungsprozesse einfließen können. Erste Zwischenergebnisse werden für das dritte Quartal 2025 erwartet.
Weitere Hintergründe Interview mit Britta Kraus
Britta Kraus, Hauptdezernentin und Leiterin der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster, erklärt in einem Interview weitere Hintergründe zu den heutigen Beschlüssen des Regionalrats:
Im Münsterland tut sich was. Der Regionalrat hat heute wichtige Entscheidungen getroffen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Region voranzubringen. Neben einem neuen Konzept zur gemeinsamen Nutzung von Gewerbeflächen hat sich das Gremium auch kritisch mit der Landesentwicklungsplanung NRW auseinandergesetzt. Was genau wurde heute im Regionalrat beschlossen?
Britta Kraus: „Heute wurden im Regionalrat unter anderem zwei wichtige Punkte beschlossen: zum einen die Stellungnahme des Regionalrates zur geplanten 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen sowie zum anderen ein Beschluss zur künftigen Sichtbarmachung unserer Gewerbeflächen im Münsterland.“
Erstes Thema: Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP): Was war Anlass für die Stellungnahme des Regionalrats?
Britta Kraus: „Das Land plant eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, mit ambitionierten Zielen für Klima, Flächenverbrauch oder erneuerbare Energien. Der Regionalrat hat klar gemacht: Wir unterstützen die Ziele – aber der Weg dorthin muss auch für die Kommunen machbar bleiben.“
Was genau kritisiert der RR am LEP-Entwurf?
Britta Kraus: „Der Regionalrat befürchtet insbesondere durch einige Regelungen des LEP einen zusätzlichen Rattenschwanz an Bürokratie. Er betont, dass wir einfache, nachvollziehbare Verfahren brauchen – keine zusätzlichen Hürden oder Verfahrensschleifen neben den bereits etablierten, vorgeschriebenen Abläufen. Wenn Planungen durch noch mehr Abstimmungsschritte oder starre Vorgaben blockiert werden, hilft das niemandem. Die Botschaft des Regionalrates ist: Entbürokratisieren statt verkomplizieren!“
Ein weiterer Punkt der Diskussion war die Nahversorgung auf dem Land – was war da die Botschaft?
Britta Kraus: „Der Regionalrat betont in seiner Stellungnahme, dass wir mehr Flexibilität bei der Ansiedlung des sogenannten großflächigen Einzelhandels benötigen – insbesondere im ländlichen Raum, wo sich die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel grundlegend von denen urbaner Zentren unterscheiden. Der Regionalrat weist darauf hin, dass viele Festlegungen des LEP nicht mehr den heutigen Marktanforderungen und Lebensrealitäten entsprechen, wie z.B. die Festlegung der Großflächigkeit auf 800m² (heutige moderne Märkte benötigen mind. 1.200 m²) oder fehlende Entwicklungsmöglichkeiten an bestehenden, vorgeprägten Standorten, sodass hier eine umfassende Überarbeitung gefordert wird.“
Wie steht der Regionalrat zu den Plänen zur Freiflächen-Photovoltaik der Landesplanung?
Britta Kraus: „Der Regionalrat steht zur Energiewende, aber es braucht realistische Ziele. 7 Gigawatt in NRW an FFPV bis 2030 sind mit Blick auf Landwirtschaft und Netzverträglichkeit einfach nicht machbar. Gerade im Münsterland, in der ein Großteil des Freiraums als „FFPV-tauglich“ einzustufen ist, droht eine unverhältnismäßige Überformung des Landschaftsbildes sowie ein erheblicher Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Der Regionalrat fordert einen regionalen Ausbaupfad, wie wir ihn bei der Windkraft schon kennen – damit nicht einzelne Regionen übermäßig belastet werden. Das Münsterland leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, unter anderem durch den intensiven Ausbau der Windenergie, den damit verbundenen Leitungsbau sowie erste (großflächige) FFPV-Vorhaben.“
Zweites Thema: Heute wurde vom RR ein Arbeitsprozess beschlossen, um einheitliche Leitlinien für die Entwicklung und Vermarktung gewerblicher Flächen im Münsterland zu erarbeiten. Warum ist das jetzt so wichtig?
Britta Kraus: „Weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern. Es reicht nicht mehr, dass jede Kommune nur für sich agiert. Auch zeigt die Lebenswirklichkeit, dass das Münsterland trotz seiner hervorragenden Strukturen und Fachkräfte im Bereich der nationalen und internationalen Vermarktung weniger sichtbar ist als andere Regionen des Landes. Ziel ist es, besser zusammenzuarbeiten und die Stärken unserer Region gezielt sichtbar zu machen – auch für große, internationale Ansiedlungen. Dafür braucht es abgestimmte, regionale Absprachen für ein konzertiertes Vorgehen. Der neue Regionalplan gibt uns dafür die nötigen Spielräume – die sollen jetzt konsequent genutzt werden.“
Wie soll dieser Prozess aufgesetzt werden? Wie soll konkret gearbeitet werden?
Britta Kraus: „Wichtig ist, dass es sich um einen schlanken, schnellen Prozess mit hoher Effizienz handelt. Der Regionalrat bestimmt als Steuerungsgremium die strategische Ausrichtung, die Bezirksregierung übernimmt die Koordination und die inhaltliche Arbeit erfolgt in 3 Facharbeitsgruppen. Diese Facharbeitsgruppen werden Kriterien entwickeln, wie Flächen bewertet werden, werden strategisch überlegen, wie die Flächenpotenziale (schneller) mobilisiert werden können – und vor allem: wie das Münsterland als Wirtschaftsstandort professionell vermarktet werden kann. Erste Ergebnisse sollen schon im Herbst vorliegen.“
Was nehmen Sie persönlich aus dieser Sitzung mit?
Britta Kraus: „Dass das Münsterland als Region wieder einmal bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und aktiv nach vorne zu gehen. Hier wird nicht nur kommunal, sondern regional gedacht – und das ist in der heutigen Zeit der richtige Weg.
Die Bezirksregierung hat mit dem heutigen Beschluss zu den Gewerbeflächen einen Arbeitsauftrag erhalten – mit dem Ziel, dass bis Ende 2025 durch die Fach-AGen greifbare Ergebnisse geliefert werden. Und damit starten wir jetzt.“