
Härtefallfonds Alle Kinder essen mit
Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung sowie Schulen und an mehrtägigen Klassenfahrten
Für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu Gleichaltrigen wichtig. Niemand soll aufgrund finanzieller Einschränkungen des Elternhauses von der Teilhabe an elementaren Dingen des Alltags ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere das Mittagessen sowie – im Schulbetrieb – die Klassenfahrten. Kinder und Jugendliche, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, sich aber in ähnlich schwierigen finanziellen Situationen befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können durch den Härtefallfonds gefördert werden.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Erziehungsberechtigte, Mitarbeitende der besuchten Einrichtung oder volljährige Schüler:innen stellen den Antrag bei der Gemeinde/dem Gemeindeverband ihres Wohnsitzes.
Die Gemeinde/der Gemeindeverband prüft das Vorliegen der Bedürftigkeit des jeweiligen Kindes.
Im Sammelverfahren beantragt die Gemeinde/der Gemeindeverband für die Anträge, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die Zuwendung bei der Bezirksregierung Münster.
Die Projektförderung erfolgt über einen pauschalisierten Festbetrag in Form einer Zuweisung. Die Zuwendung beträgt für die Mittagesverpflegung 1.080 Euro je Kind/je Jugendlicher pro Schuljahr. Für die mehrtägige Klassenfahrt wird die Zuwendung in Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt, maximal jedoch in Höhe von 150 Euro je Kind/je Jugendlicher pro Schuljahr.