Denkmalförderung
Denkmäler sind Zeugnisse der Geschichte. Was wären unsere Städte ohne ihre erhaltenswerten und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne inklusive ihrer Gebäude und Bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz.
Denkmalförderprogramm 2026
Es liegt kein Aufruf für das Denkmalförderprogramm 2026 vor. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wird zeitgleich mit dem Programmaufruf auf seiner Internetseite entsprechende Informationen bereithalten:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm
Bezeichnung Förderprogramm
Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege) des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger
Was wird gefördert?
Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz
Wie sind die Konditionen?
Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Gemeinden (GV) sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent
- Private bis zu 50 Prozent
Wo ist der Antrag zu stellen?
Den Antrag finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
Der online gestellte Antrag ist im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1–3
48143 Münster
zu senden. Der Unteren Denkmalbehörde ist eine Kopie des unterschriebenen Antrags einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
bis zum 1. Oktober für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§ 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eintragung in die Denkmalliste beziehungsweise endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 9 DSchG NRW, kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Für kommunale Antragsstellende:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der Unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der Unteren Kommunalaufsicht beizufügen.