
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – approbierte Heilberufe
Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss im Bereich der approbierten Heilberufe sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen!
Wer in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben möchte, bedarf einer staatlichen Zulassung, der Approbation.
Ausbildung innerhalb Deutschlands
Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Regierungsbezirk der letzte (zumeist mündlich-praktische) Teil der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Prüfung abgelegt wurde.
Wenn die letzte Prüfung im Regierungsbezirk Münster oder im Rahmen der Ausbildung einer nordrhein-westfälischen Universität in Osnabrück oder Lingen abgelegt wurde, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
Zum Regierungsbezirk Münster gehören folgende Kreise und kreisfreien Städte:
- Kreis Borken
- Kreis Coesfeld
- Kreis Steinfurt
- Kreis Recklinghausen
- Kreis Warendorf
- Stadt Bottrop
- Stadt Gelsenkirchen
- Stadt Münster
Sofern der letzte Prüfungsort nicht im Regierungsbezirk Münster liegt:
Ausbildung innerhalb der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz
Die Bezirksregierung Münster ist landesweit für die Bearbeitung von Approbationsanträgen für die Personen zuständig, die im Land NRW ihre Arbeit aufnehmen möchten und über eine in der Europäischen Union/EWR/Schweiz abgeschlossene entsprechende Ausbildung verfügen.
Ausbildung in einem Drittstaat
Die Bezirksregierung Münster ist landesweit für die Bearbeitung von Approbationsanträgen für die Personen zuständig, die im Land NRW ihre Arbeit aufnehmen möchten und über eine außerhalb der Europäischen Union/EWR/Schweiz abgeschlossene entsprechende Ausbildung verfügen.
Ersatzurkunde, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Approbationsverzicht Ersatzurkunde
Bei Verlust der Approbationsurkunde, besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer Ersatzurkunde. Zuständig für die Ausstellung der Ersatzurkunde der Approbationsurkunde ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk die ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische oder psychotherapeutische Approbation nach erfolgreich absolviertem Studium auch ausgefertigt wurde.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (zur Vorlage im Ausland)
Die ZAG-aH bei der Bezirksregierung Münster stellt sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Personen aus, die ihren ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Beruf im Regierungsbezirk Münster ausüben oder diesen zuletzt im Regierungsbezirk Münster ausgeübt haben.
Zum Regierungsbezirk Münster gehören die kreisfreien Städte Münster, Bottrop und Gelsenkirchen, sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.
Approbationsverzicht und Rückgabe der Approbationsurkunde
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden; zuständig ist die Behörde, in deren Regierungsbezirk der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.
Zum Regierungsbezirk Münster gehören die kreisfreien Städte Münster, Bottrop und Gelsenkirchen, sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.