Ombudsstelle
in der Pflegeberufeausbildung
Das neue Pflegeberufegesetz des Bundes hat die Grundlage für eine außergerichtliche Ombudsstelle in der generalistischen Pflegeberufeausbildung geschaffen. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung können die Bundesländer demnach durch Landesrecht bestimmen, eine Ombudsstelle einzurichten. Nordrhein-Westfalen hat diese Aufgabe der Bezirksregierung Münster als der für die Verwaltung des Ausgleichsfonds gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) zuständigen Stelle übertragen.
Seit dem 1. Juli 2020 können sich Auszubildende und auch Träger der praktischen Ausbildung sowie Pflegeschulen bei Konflikten, die die Durchführung ihrer praktischen Ausbildung betreffen, an die Ombudsstelle wenden.
Die Möglichkeit, eine neutrale und unabhängige Ombudsperson kontaktieren zu können, ist ein Novum in der Pflegeberufeausbildung, mit dem das Land einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung leistet.
Was ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist eine außergerichtliche, unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung zu schlichten versucht. Sie steht allen Auszubildenden in der generalistischen Pflegeberufeausbildung (Ausbildungsbeginn ab 01. Januar 2020) zur Verfügung, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Einrichtungsträger mit Sitz in Nordrhein-Westfalen geschlossen haben. Das Verfahren ist kostenlos.
Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungseinrichtungen freiwillig, sollte allerdings im Interesse aller beteiligter Parteien erfolgen, wenn sich Konflikte in der praktischen Ausbildung intern nicht lösen lassen.
Mit Empfehlungen und Vorschlägen wird die Ombudsperson versuchen, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen, um möglichst eine erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung zu sichern.
Die Kontaktaufnahme der Ombudspersonen mit dem Träger der praktischen Ausbildung oder der Pflegeschule erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung der Auszubildenden.
Empfehlungen der Ombudsstelle sind rechtlich nicht bindend. Bei Rechtsverstößen bleibt es der zuständigen Landesbehörde aber unbenommen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Träger der praktischen Ausbildung einzuleiten oder einer Einrichtung die Durchführung der Ausbildung gemäß § 7 Absatz 5 Satz 2 PflBG zu untersagen.
Organisatorisch und koordinierend werden die Ombudspersonen in ihrer Aufgabenwahrnehmung von der Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Münster unterstützt. Diese steht den Auszubildenden als Erstkontakt zur Verfügung.
Neben der Streitschlichtung im Einzelfall, ist es erklärtes Ziel der Ombudsstelle, zur Verbesserung der Qualität der neuen Pflegeberufeausbildung beizutragen. Der Gesamtüberblick über die vorgetragenen Sachverhalte ermöglicht es, wiederkehrende Konflikte oder strukturelle Missstände in der Ausbildung zu erkennen und diese anonymisiert an die zuständigen Behörden heranzutragen.
Wie läuft das Ombudsverfahren ab?
Die Auszubildenden kontaktieren zunächst die Geschäftsstelle der Ombudsstelle schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Die Geschäftsstelle nimmt den Sachverhalt auf. Nachdem die Geschäftsstelle das erforderliche Kontaktformular erhalten hat, informiert sie eine Ombudsperson. Die Ombudsperson spricht mit den Auszubildenden und nimmt ggf. Kontakt zu weiteren Personen (wie z. B.: Ausbilder:innen, Pflegedienstleiter:innen und Praxisanleiter:innen) auf, sofern die Auszubildenden damit ausdrücklich einverstanden sind. Im Interesse der betroffenen Parteien kann anschließend ein gemeinsames Schlichtungsgespräch mit allen Beteiligten durchgeführt werden.
Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Sowohl die Ombudspersonen als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wer sind die Ombudspersonen?
Die ehrenamtlichen Ombudspersonen sind Brigitte von Germeten-Ortmann, Ludger Risse, Thomas Kreutz und Kerstin Schönlau. Sie führen die Beratungen und Schlichtungen mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung durch und sind Ansprechpartner:innen für die Auszubildenden. Ihre Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre.
Brigitte von Germeten-Ortmann
Brigitte von Germeten-Ortmann kennt den Pflegebereich und die Inhalte der Pflegeausbildung umfassend und aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Von Germeten-Ortmann, die gelernte Krankenpflegerin und Pflegepädagogin ist, hat seit 2004 die Abteilung Gesundheit- und Altenpflege beim Diözesan-Caritasverband Paderborn geleitet und war als Mitglied im Begleitgremium des zuständigen Landesministeriums in NRW an der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes beteiligt. Sie ist Mitglied der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz und hat an der Entwicklung der Rahmenlehrpläne für die neue Pflegeausbildung mitgewirkt.
Ludger Risse
Als gelernter Krankenpfleger und Diplom Pflegewirt (FH) verfügt Ludger Risse über langjährige Erfahrung in der Pflegeausbildung und im Pflegemanagement. Als einer der ersten Praxisanleiter in Deutschland und später als engagierter Pflegemanager setzte er sich über viele Jahre für die Ausbildung und die Belange von Auszubildenden ein. Zudem ist er seit Jahrzehnten ehrenamtlich als Vorsitzender des Pflegerats NRW tätig und wirkte maßgeblich am Aufbau der Pflegekammer NRW mit.
„Auszubildende sind die Zukunft unseres Berufs. Deshalb verdienen sie unser Engagement – gerade dann, wenn Schwierigkeiten auftreten“, so Ludger Risse.
Thomas Kreutz
Als Dipl.-Pflegepädagoge (FH) bringt Thomas Kreutz jahrzehntelange Erfahrung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für pflegerische Berufe in sein neues Amt ein. Als Ombudsmann für die Pflegeausbildung in NRW unterstützt der gelernte Krankenpfleger, Diakon und Coach alle Akteure in der pflegerischen Ausbildung. Seine Expertise erwarb er maßgeblich im Gesundheitswesen bei den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, zuletzt als Leiter der Pflegeschule Nazareth in Bielefeld. Kreutz steht für Dialog und Fairness.
„Mein Ziel ist ein fairer Dialog auf Augenhöhe, um die Pflegeausbildung gemeinsam zukunftssicher und lösungsorientiert zu stärken“, so Thomas Kreutz.
Kerstin Schönlau
Die beruflichen Stationen prägen das Pflegeverständnis und die Haltung von Kerstin Schönlau: Von der Pflegeausbildung über die Qualifizierung im Bereich Bildung, Beratung in systemischen Kontexten sowie dem pflegewissenschaftlichen Studium.
Sie bringt Erfahrungen mit aus der Bildungsarbeit sowie 20 Jahren Verantwortung als Geschäftsbereichsleitung in den Handlungsfeldern der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege eines diakonischen Trägers. Ausbildung gelingt hier durch strukturierte Anleitung, regelmäßige Reflektionsschleifen, ein entwickeltes Praxiscurriculum und die Vernetzung aller an der Ausbildung Beteiligten.
„Jede Lern- und Pflegesituation ist einzigartig und komplex. Immer geht es um das Bemühen von Verstehen der Zusammenhänge. Das gelingt mit Empathie und Situationsverständnis“, sagt Kerstin Schönlau.
Zur Stärkung der Auszubildenden in der Pflege Ombudsfrauen für weitere vier Jahre bestellt
Die Ombudsstelle in Nordrhein-Westfalen vermittelt bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2020 bei Konflikten zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung.
Im Laufe der Jahre wurde die Ombudsstelle zunehmend bekannter und insbesondere von Auszubildenden, aber auch von den Ausbildungseinrichtungen und Pflegeschulen in Anspruch genommen. Die Zahl der Beratungen und Schlichtungen steigt seit Start der Ombudsarbeit kontinuierlich- als außergerichtliche Stelle hilft sie, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung zu finden. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Pflegeausbildung.
Durch die Expertise der Ombudsfrauen und -männer, ihre Empathie für die Belange der Auszubildenden und die gute Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wird zum einen die Qualität der Ausbildung gestärkt und zum anderen können so Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Nordrhein-Westfalen verfügt mit der Ombudsstelle auch für die nächsten vier Jahre über eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich etabliert hat.
Abschied von Prof. Dr. Knigge-Demal
Gemeinsam mit Brigitte von Germeten-Ortmann war Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal seit 2020 als Ombudsfrau tätig. Damit hat sie die Ombudsstelle für die generalistische Pflegeberufeausbildung in Nordrhein-Westfalen auf Basis ihrer außergewöhnlich breiten Expertise maßgeblich mit aufgebaut und geprägt. Nach ihrer Tätigkeit als Kinderkrankenschwester und Erzieherin studierte Barbara Knigge-Demal Sozialarbeit und Psychologie und promovierte im Bereich der Kultur- und Erziehungswissenschaften. Anschließend war sie viele Jahre Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Pflegedidaktik und engagierte sich intensiv in der Pflegeforschung und in der Entwicklung und dem Aufbau der generalistischen Pflegeausbildung.