Expertisestelle AO-SF
Die Expertisestelle AO-SF ist für die Bearbeitung der Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung zuständig. Sie setzt die veränderten Abläufe um, die ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster gelten.
Weitere Informationen zu den veränderten Abläufen finden Sie auf dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eine sonderpädagogische Förderung ist in den folgenden Förderschwerpunkten möglich:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Erziehungsberechtigte und Schulen können Anträge gemäß der AO-SF stellen. Die Schulen übermitteln die Anträge zum vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt digital an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Die Mitarbeitenden in der Expertisestelle AO-SF bearbeiten die eingereichten Anträge zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und prüfen, ob die weitere Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen der individuellen Förderung oder der sonderpädagogischen Förderung erfolgt.
In der Expertisestelle arbeiten Fachberatungen, schulfachliche Aufsichten aus allen Schulformen sowie die Sachbearbeitungen des Dezernats 48 (Schulrecht) zusammen.
Kontaktdaten der Expertisestelle AO-SF
Für allgemeine Fragen: ao-sf[at]bezreg-muenster.nrw.de (ao-sf[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Fachberaterinnen und Fachberater der Expertisestelle AO-SF:
Bitte richten Sie inhaltliche Anfragen direkt an die/den für Ihre Region zuständige/n Fachberater/in. Die unten benannten Verwaltungskräfte können Ihnen keine inhaltlichen Fragen zum jeweiligen Verfahren beantworten.