Bezirksregierung
Münster

Unterstützungsbedarfe Förderschwerpunkte

Unterstützungsbedarfe | Förderschwerpunkte

Individuelle Entwicklungsbedingungen, körperliche, seelische und geistige Voraussetzungen einer Schülerin oder des Schülers können nach sich ziehen, dass ein ausgewiesener sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf attestiert wird. Dieser wird laut gesetzlicher Regelungen an sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten festgemacht:

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. Emotionale und soziale Entwicklung,
  4. Hören und Kommunikation,
  5. Sehen,
  6. Geistige Entwicklung,
  7. Körperliche und motorische Entwicklung.

Auch eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) kann einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung begründen. In diesem Fall ordnet die Schulaufsichtsbehörde dem Schüler oder der Schülerin einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt zu.

Zu jedem Förderschwerpunkt, zur Autismus-Spektrum-Störung und zum Thema „Assistive Technologien/Unterstütze Kommunikation“ stellt die Bezirksregierung Münster hier Informationstexte sowie ein kurzes praxisorientiertes Erklär-Video zur Verfügung. Weitergehende Informationen bieten thematisch breit aufgestellte Handreichungen, die für einige Bereiche bereitstehen.

Kinder und Jugendliche, die im Bereich Lernen gefördert werden, haben oft sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen. Deswegen wird jedes Kind nach einem eignen individuellen Förderplan unterrichtet.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn Lern- und Leistungsausfälle...

... schwerwiegend, umfänglich und langandauernd sind.

  • Schwerwiegend heißt, es bestehen Leistungsrückstände, die mehr als ein Schuljahr umfassen.
  • Umfänglich bedeutet, es bestehen Leistungsrückstände, die alle Lernbereiche mindestens aber Mathematik und Sprache betreffen.
  • Langandauernd sind Leistungsrückstände, die nicht vorübergehend vorhanden sind, sondern die mehr als ein Jahr lang bestehen.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Bedarf an Förderung in weiteren Entwicklungsbereichen besteht. Dazu gehört das Lern- und Arbeitsverhalten, die emotionale und soziale Entwicklung, die Entwicklung der Wahrnehmung sowie die Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten.

Die Förderung für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen findet in der Regel im „Gemeinsamen Lernen“ in einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule wie dem Gymnasium, der Realschule, der Hauptschule oder der Gesamtschule statt.

Die Kinder werden dort zieldifferent gefördert. Das heißt, sie nehmen am Unterricht in der allgemeinen Schule teil, erhalten aber eigene Aufgaben. Diese Aufgaben orientieren sich am Thema der Klasse, sind aber einfacher, anschaulicher und weniger umfangreich.

Wenn Kinder und Eltern das wünschen, kann ein Kind auch in einer Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden.

Kinder im Bildungsgang Lernen erhalten ein Berichtszeugnis ohne Noten. Ab Klasse 4 können Noten vergeben werden, müssen aber nicht. Werden Noten vergeben, beziehen sich diese auf das Schuljahr davor.

Der Förderschwerpunkt Lernen ist ein eigener Bildungsgang und endet nach der 10. Klasse mit dem „Abschluss im Bildungsgang Lernen“ oder, wenn entsprechende Leistungen erbracht werden, mit dem „Ersten Schulabschluss“.

Es gibt Fachberatungen für den Förderschwerpunkt Lernen in allen acht Schulämtern sowie die Schulaufsichten mit einer besonderen Zuständigkeit für Inklusion und darüber hinaus die Inklusionsfachberatenden der Schulämter.

Video

Erklärvideo Förderschwerpunkt Lernen

04:22 Minuten

Kinder und Jugendliche, die in der emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert werden, bilden eine äußerst heterogene Gruppe.

Ihnen gemeinsam sind individuelle Beeinträchtigungen in den Bereichen:

  • der Selbstkompetenz (Emotionsregulation, Impulskontrolle, Reflexionsfähigkeit)
  • der Sozialkompetenz (Soziale Orientierung, soziale Initiative, internalisierendes Konfliktverhalten, externalisierendes Konfliktverhalten, Regelverhalten)
  • der Lernkompetenzen (Lern- und Leistungsbereitschaft, Konzentration und Sorgfalt beim Lernen)

Bei einigen Kindern und Jugendlichen sind die aufgeführten Beeinträchtigungen so stark ausgeprägt, dass von einem intensivpädagogischen Bedarf gesprochen wird.

Die Beeinträchtigungen in der Selbstkompetenz, der Sozialkompetenz und den Lernkompetenzen erfordern individuelle Lösungen im Unterricht.

Im Regierungsbezirk Münster wurden deshalb folgende Unterstützungsangebote installiert:

  • Fachberatung Emotionale und soziale Entwicklung in allen acht Schulämtern
  • Generale Inklusion auf Ebene der BR sowie aller Schulämter
Video

Erklärvideo Emotionale und soziale Entwicklung

12:34 Minuten

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache zeigen umfängliche Beeinträchtigungen beim Erwerb der Sprache in folgenden Bereichen:

  • Aussprache
  • Wortschatz
  • Grammatik
  • Kommunikation
  • Sprachverständnis

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache können umfassende Beeinträchtigungen in weiteren Bereichen zeigen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung).

Die bestehenden Spracherwerbsstörungen führen zu Einschränkungen in der schulischen Bildung, da schulisches Lernen in allen Unterrichtsfächern wesentlich über Sprache erfolgt (Laut- und Schriftsprache).

Auswirkungen der eingeschränkten sprachlichen Kompetenz können in den Bereichen Lernentwicklung, emotionale Entwicklung, Persönlichkeitsentwicklung und in Bezug auf die soziale Teilhabe entstehen.

Gelingensbedingungen für die schulische Förderung:

  • differenzierte (Sprach-)Diagnostik und Förder-/Entwicklungsplanung
  • die sprachlichen Entwicklungsziele des Kindes während des gesamten Unterrichts berücksichtigen
  • fachliche Inhalte auf mögliche sprachliche Lernbarrieren hin überprüfen und anpassen
  • die Sprache der Lehrkraft als wichtiges sprachförderndes Mittel und Modell einsetzen
  • Förderung schriftsprachlicher Kompetenzen unter Berücksichtigung individueller sprachlicher Voraussetzungen
  • Maßnahmen, um die Auswirkungen auf weitere Bereiche wie z.B. emotionale Entwicklung zu verhindern bzw. zu minimieren

Um das Recht der Schüler:innen im Unterstützungsbedarf Sprache auf individuelle Förderung und Teilhabe zu sichern und auszubauen, gibt es in der Bezirksregierung Münster folgende Unterstützungsangebote:

  • Fachberatung Sprache in allen acht Schulämtern
  • Generale Inklusion auf Ebene der BR sowie aller Schulämter
  • Fortbildungen der BRMS: Sonderpädagogische Basisqualifikation
  • Beratungshäuser Inklusion Gelsenkirchen und Münster
  • Schulpsychologische Beratungsstellen
Video

Erklärvideo Sprache

05:41 Minuten

Kinder und Jugendliche, die im Bereich Geistige Entwicklung gefördert werden, bilden eine äußerst heterogene Gruppe.

Ihnen gemeinsam sind individuelle Beeinträchtigungen in allen zentralen Entwicklungsbereichen: Kognition, Motorik, Wahrnehmung, Sozialisation und Kommunikation.

Diese Beeinträchtigungen im Denken, Lernen und Handeln führen zu Einschränkungen und erfordern dadurch individuelle Lösungen im Unterricht.

Die Beeinträchtigungen können so stark ausgeprägt sein, dass von einer komplexen Behinderung gesprochen wird.

Gelingensbedingungen für die schulische Förderung

  • zieldifferenter Unterricht
  • Lernen in enger Beziehung zu den Lehrkräften
  • individuelle und gemeinschaftliche Lernangebote
  • Angebote auf konkreter, ikonischer und symbolischer Ebene
  • Orientierung an den Stärken und Potentialen
  • handlungsorientiertes Lernen
  • kognitive Aktivierung
  • Hilfen zur Handlungsplanung und -ausführung
  • Unterstützte Kommunikation (UK)

Um das Recht der Schüler:innen im Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung auf individuelle Förderung und Teilhabe zu sichern und auszubauen, gibt es in der Bezirksregierung Münster folgende Unterstützungsangebote:

  • Fachberatung Geistige Entwicklung in allen acht Schulämtern
  • Generalie Inklusion auf Ebene der Bezirksregierung Münster sowie aller Schulämter
  • Fortbildungen der Bezirksregierung Münster: Sonderpädagogische Basisqualifikation, Geistige Entwicklung im inklusiven Setting
  • Beratungshäuser Inklusion in Gelsenkirchen und Münster
  • Schulpsychologische Beratungsstellen
Video

Erklärvideo Geistige Entwicklung

08:25 Minuten

Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung gehen in alle Schulformen. Sie können auch in allen Bildungsgängen unterrichtet werden. Oft haben Kinder mit einer Körperbehinderung auch noch andere Beeinträchtigungen: Sie können zum Beispiel nicht so gut sprechen oder haben Probleme mit dem Sehen oder dem Hören. Man sagt auch: Sie haben eine Mehrfach-Behinderung. Deshalb braucht man oft einen ganzheitlichen Ansatz, wenn es um die Gesundheit und die Bildung geht.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) besteht, wenn das Lernen in der Schule dauerhaft und umfassend beeinträchtigt ist wegen:

Funktionsstörungen vom Stütz- und Bewegungsapparat, Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochen, organischen Funktionsstörungen oder schweren psychischen Belastungen, weil jemand zum Beispiel anders aussieht.

Eine gute Teilhabe in der Schule braucht Angebote, die auf die einzelnen Kinder und Jugendlichen abgestimmt sind. Das können zum Beispiel Therapie und Pflege in der Schule sein oder der barrierefreie Zugang zu den Räumen und dem Unterricht. Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien helfen Schülerinnen und Schülern im Unterricht, wenn sie nicht sprechen oder schreiben können oder sich nicht mit dem Körper bewegen können. Sie können dann aber trotzdem am Unterricht teilnehmen. Zum Beispiel mit einer Sprach-Taste oder einem Computer.

Unterricht gibt es mit Nachteilsausgleichen entweder zielgleich nach den Lehrplänen der Allgemeinen Schule oder auch zieldifferent nach den Vorgaben für die Schwerpunkte Lernen oder Geistige Entwicklung. Die Unterstützung hilft, mit den Beeinträchtigungen besser umzugehen. Sie helfen auch dabei, ein positives Selbstbewusstsein zu entwickeln.

 

Damit es klappt, braucht es:

  • Förderung, die sich an den Stärken orientiert
  • Zusammenarbeit mit Therapie und Pflege (z.B. auch bei Hilfsmitteln)
  • Barrierefreie Räume, Ausstattung und Unterricht
  • Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien
  • Nachteilsausgleich bei gleichwertigem Unterricht
  • Pflegeräume, Ruheräume und andere spezielle Räume

Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht, gut zu lernen.

Sie haben das Recht, bei allem mitzumachen.

Sie brauchen dafür besondere Hilfe.

Lehrer und Lehrerinnen und andere Personen, die den Schülern und Schülerinnen helfen, brauchen dafür Informationen und Tipps.

Diese Informationen und Tipps gibt es zum Beispiel in der Bezirksregierung Münster.

Dort gibt es verschiedene Angebote zur Hilfe:

  • Fachberatung KME in allen acht Schulämtern
  • Handreichungen (Fundierung und Praxisanknüpfung) für die fachlichen Kontexte Unterstützungsbedarf KME und Komplexe Behinderung
  • Generalie Inklusion auf Ebene der Bezirksregierung Münster sowie aller Schulämter
  • Fortbildungen der Bezirksregierung Münster: Sonderpädagogische Basisqualifikation, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im inklusiven Setting
  • Beratungshäuser Inklusion Gelsenkirchen und Münster (Fachberatung)
  • Schulpsychologische Beratungsstellen
Video

Erklärvideo Körperliche und motorische Entwicklung

02:57 Minuten
Video

Erklärvideo Hören und Kommunikation

02:37 Minuten
Video

Erklärvideo Sehen

07:18 Minuten

Kinder und Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bilden eine äußerst heterogene Gruppe. Die schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ASS ist Aufgabe aller Schulformen. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann individuell zugeordnet werden.

Bei Autismus handelt es sich um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung mit individueller Symptomausprägung und unterschiedlichen kognitiven Fähigkeiten.

 

Kennzeichnende Bereiche sind

  • Soziale und kommunikative Schwierigkeiten
  • Eingeschränkte Interessen
  • Stereotypes und repetitives Verhalten
  • Herausforderungen beim Abrufen von Wissen und Können
  • Wahrnehmungsempfindlichkeiten
  • Eingeschränkte Handlungsfähigkeit
  • Schwierigkeiten bei der Perspektivübernahme

Die Ausprägung dieser Symptome variiert stark.

 

Gelingensbedingungen für die schulische Förderung

Um Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung bestmöglich zu unterstützen, sind folgende Maßnahmen förderlich:

  • Gestaltung einer reizarmen Lernumgebung
  • Möglichkeit individueller Auszeiten
  • Strukturierte Lernangebote
  • Klare Tages- und Wochenpläne mit Checklisten und Anleitungen
  • Etablierung fester und eindeutiger Strukturen
  • Zulassen von Stimming-Materialien (z. B. Gummitiere oder andere beruhigende Gegenstände)
  • Formulierung von Nachteilsausgleichen im zielgleichen Unterricht

Um das Recht der Schüler:innen mit einer Autismus-Spektrum-Störung auf individuelle Förderung und Teilhabe zu sichern und auszubauen, gibt es in der Bezirksregierung Münster folgende Unterstützungsangebote:

  • Fachberatung ASS in allen acht Schulämtern
  • Generalie Inklusion auf Ebene der BR sowie aller Schulämter
  • Beratungshäuser Inklusion Gelsenkirchen und Münster
  • Schulpsychologische Beratungsstellen
Video

Erklärvideo Autismus-Spektrum-Störung

06:22 Minuten

Unterstützungsbedarf im Bereich Assistive Technologien (AT)

Unterstützungsbedarf im Bereich AT haben Kinder und Jugendliche, die nicht oder nicht schnell genug mit der Hand schreiben können, Geodreieck oder Lineal handhaben können oder weitere motorische Probleme haben. Zum Teil fällt es ihnen schwer, die Standard-PC-Eingabegeräte und Tablets zu bedienen

Gelingensbedingungen für die schulische Förderung

  • Alle diese Schüler:innen benötigen spezielle Ansteuerungshilfen und/oder Softwarelösungen, um den PC, Tablets und elektrische Geräte selbstständig nutzen zu können.

Unterstützungsbedarf im Bereichen Unterstützte Kommunikation (UK)

Kinder und Jugendliche, die sich nicht über ihre eigene Lautsprache verständlich machen können, haben große Probleme am Leben in der Familie, im Kindergarten oder in der Schule und Arbeitswelt gleichberechtigt und aktiv teilzunehmen.

Bedürfnisse zu äußern, Fragen zu stellen, Antworten zu geben, Entscheidungen zu treffen, Gedanken zu äußern und Missverständnisse aufzuklären fällt ihnen schwer oder ist sogar unmöglich.

Gelingensbedingungen für die schulische Förderung

Diese Kinder und Jugendlichen brauchen elektronische Kommunikationshilfen, Symbole und/oder Gebärden und pädagogische Maßnahmen, die dazu beitragen, Kommunikation und Mitbestimmung zu verbessern.

Um das Recht der Schülerinnen und Schüler im Bereich AT/UK auf individuelle Förderung und Teilhabe zu sichern und auszubauen, gibt es in der Bezirksregierung Münster folgende Unterstützungsangebote:

Die Fachberatung Assistive Technologie und Unterstützte Kommunikation ist in allen acht Schulämtern (inklusive den Beratungshäusern Inklusion Gelsenkirchen und Münster) verankert.

In den Bereichen AT und UK wird Beratung und Unterstützung angeboten

  • bei der Ermittlung des individuellen Hilfsmittelbedarfs
  • bei der Auswahl und Beantragung von Hilfsmitteln
  • bei der Einrichtung des individuellen Arbeitsplatzes
  • bei der methodisch-didaktischen Umsetzung
Video

Erklärvideo Assistive Technologie

01:53 Minuten