Bezirksregierung
Münster

Anerkennung für das Lehramt

Anerkennung für Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern

Sie haben einen Abschluss für ein Lehramt in einem anderen Bundesland erworben und möchten in NRW Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren oder eingestellt werden?

Sie haben eine Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung oder eine lehramtsspezifische Hochschulabschlussprüfung – Bachelor-/Masterstudiengang) und Lehramtsbefähigungen ((Zweite) Staatsprüfung), für folgende Lehrämter erworben:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  • Lehramt für sonderpädagogische Förderung.

Dann stellen Sie bitte auf dem Postweg unter Verwendung des Antragsformulars (siehe Downloads) einen Antrag auf Anerkennung.

Alternativ können Sie den Antrag auch über das NRW Serviceportal stellen. Den Link dazu finden Sie in der Linkliste unten auf dieser Seite.

Bitte verzichten Sie auf die Verwendung von Bewerbungsmappen oder ähnlichem Verpackungsmaterial.

Sollen Sie die Anerkennung von Lehrämtern mit gymnasialer Oberstufe bzw. Berufskollegs beantragen, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Lehramtsabschlüsse aus dem EU-Ausland werden durch die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 46) anerkannt, die Abschlüsse aus Nicht-EU-Ländern von der Bezirksregierung in Detmold (Dezernat 46).