Lehrer:in werden in NRW – Hinweise zum Seiteneinstieg an einer Schule in der Bezirksregierung Münster
Sie haben einen Hochschulabschluss ohne Lehramt und wollen Lehrkraft werden?
Sicher haben Sie vom aktuellen Lehrkräftemangel in Nordrhein-Westfalen gehört. Das Bildungsland NRW eröffnet deshalb vielfältige Möglichkeiten, um Lehrkraft in NRW werden zu können.
Aktuell besteht auch die Option, mit einem Master-Studienabschluss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge) einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an ausgewählten Schulformen zu absolvieren.
Untenstehend finden Sie Hinweise zum formal-organisatorischen Vorgehen:
Wege in den Schuldienst als Seiteneinsteiger:in Der Seiteneinstieg in den Schuldienst erfordert einige Schritte und Voraussetzungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
1. Stellenangebot finden
Zunächst muss eine passende unbefristete Stelle im Onlineportal „LOIS.NRW“ gefunden werden. LOIS.NRW bietet Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten und das Einstellungsverfahren für Personen mit Hochschulabschluss oder fachspezifischer Ausbildung.
2. Bewerbung und Auswahl
Nach einer erfolgreichen Bewerbung entscheiden die Schulen anhand der wissenschaftlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung über die Einstellung der Bewerbenden.
3. Wege zur berufsbegleitenden Qualifizierung
Es gibt grundsätzlich zwei Wege zur berufsbegleitenden Qualifizierung für den Schuldienst:
a) Zweijähriger berufsbegleitende Ausbildung gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigerund der Staatsprüfung (OBAS)
- Der Seiteneinstieg mit einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung = OBAS).
- Nach einer erfolgreich abgelegten zweiten Staatsprüfung sind OBAS-Absolvierende den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt.
b) Einjährige Pädagogische Einführung (PE)
- Die PE führt zu einer Unterrichtserlaubnis für ein Unterrichtsfach.
- Absolvierende der PE sind den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften nicht gleichgestellt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Pädagogischen Einführung (PE)
An Grundschulen (für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch), an Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamt- und PRIMUS-Schulen, an Gymnasien, Weiterbildungs- und Berufskollegs ist eine Pädagogische Einführung mit einem Hochschulabschluss oder je nach Lehramt auch mit einer beruflichen, fachspezifischen Ausbildung in nur einem Fach möglich. Eine erfolgreich abgeschlossene PE führt zu einer Unterrichtserlaubnis in einem Fach und nicht zum Erwerb einer Lehrbefähigung.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der OBAS Um an der OBAS teilnehmen zu können, müssen neben dem Interesse und der Eignung für die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Studium
Erfolgreicher Abschluss eines nicht-lehramtsbezogenen Universitätsstudiums, ein Studium einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln (mindestens sieben Semester Regelstudienzeit) oder ein Masterabschluss an einer Fachhochschule. Aktuell haben auch Personen mit einem Abschluss für das Gymnasium und Gesamtschule Zugang zur OBAS an ausgewählten Schulformen.
2. Berufserfahrung
Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit oder Erziehungszeit eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Studiums.
3. Sprachkenntnisse
Für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderliche deutsche Sprachkenntnisse.
4. Prognose
Eine positive Prognose der Auswahlkommission einer Schule ob eine erfolgreiche Ausbildung erwartet werden kann.
5. Verbeamtung nach der OBAS
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung nach OBAS und Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Referendariat, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet) kann eine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen. Andernfalls erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).