Abfallbehandlungsanlagen und Abfallzwischenlager
Als Abfallwirtschaftsbehörde fördert die Bezirksregierung Münster einen möglichst abfallarmen Wirtschaftskreislauf. Dabei sollen natürliche Ressourcen geschont und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen gesichert werden. Die Zulassung und Überwachung von Abfallanlagen und die damit verbundenen Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund.
Abfallanlagen
Die Abfallanlagen, die die obere Abfallwirtschaftsbehörde zulässt und überwacht sind in der Regel solche, die Abfälle behandeln, sowie solche, in denen Abfälle zeitweilig gelagert werden.
Die Bezeichnung Siedlungsabfälle fasst alle Abfälle zusammen, die in Haushalten und in ähnlicher Form in Gewerbe und Industrie anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Haushaltsabfälle,
- hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,
- Abfälle von öffentlichen Flächen und
- solche aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Klärschlamm.
Zur Behandlung der Siedlungsabfälle stehen im Regierungsbezirk Münster folgende Anlagen zur Verfügung:
- Hausmüllverbrennungsanlagen,
- mechanisch-biologische Behandlungsanlagen sowie
- biologische Behandlungsanlagen.
Die Bezirksregierung Münster genehmigt und überwacht weitere Anlagen zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die nicht zu den Siedlungsabfällen zählen. Dazu zählen:
- Wertstoffhöfe,
- Gewerbeabfallsortieranlagen,
- Altholzaufbereitungsanlagen,
- Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen und
- Aufbereitung von Elektrogeräten.
Abfallbehandlungsanlagen und Abfallzwischenlager Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
- Dokumentenverzeichnis der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public)