Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen!
Um den im Ausland erlernten Beruf hier ausüben zu können, muss zunächst geprüft werden, ob die Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Nachdem der ausländische Abschluss von der ZAG-PuG als gleichwertig anerkannt worden ist, ist in NRW bei den zuständigen Unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte oder bei den Bezirksregierungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu beantragen.
Informationsveranstaltungen
Die ZAG-PuG bietet Informationsveranstaltungen für Personalvermittelnde und Arbeitgebende an. Die Termine finden Sie hier:
Ausbildung in einem Drittstaat
Informationen für Ausbildungen, die in einem Land abgeschlossen wurden, das kein Mitglied der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist, finden Sie hier:
Ausbildungen aus EU, EWR und Schweiz
Informationen für Ausbildungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz abgeschlossen wurden, finden Sie hier:
Anpassungsmaßnahmen
Anpassungsmaßnahmen können ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungs-/Kenntnisprüfung sein. Diese sind grundsätzlich mit einer Schule oder einer als vergleichbar anerkannten Bildungseinrichtung durchzuführen.