Bezirksregierung
Münster

Psychiatrische Krankenhäuser

Auszug aus dem Wörterbuch des Wortes Psychiatrie

Psychiatrische Krankenhäuser

Besuchskommission nach PsychKG 

Bei jeder Bezirksregierung sind Besuchskommissionen nach § 23 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) zu berufen.  

Aufgabe der Besuchskommission ist es, Krankenhäuser, in denen Patient:innen zwangsweise nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) oder dem Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz (StrUG NRW) untergebracht sind, zu besuchen.  

Die Besuchskommission überprüft, ob die Einrichtungen die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllen. Der Besuch findet unangekündigt und für eine Einrichtung nicht planbar mindestens einmal in zwölf Monaten statt. 

Pflichtmitglieder der Besuchskommission sind 

  • eine staatliche Medizinalbeamtin/ein staatlicher Medizinalbeamter der Bezirksregierung als Vorsitzende/Vorsitzender,
  • eine in der Psychiatrie weitergebildete Ärztin/ein in der Psychiatrie weitergebildeter Arzt sowie
  • eine Juristin/ein Jurist mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, die/der von der Bezirksregierung gestellt wird, oder eine Juristin/ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt. 

An den Besuchen teilnehmen können Vertreter:innen 

  • der Betroffenen- und Angehörigenorganisationen sowie
  • der Gesundheitsämter des betreffenden Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. 

Grundrechte wahren 

Die Besuchskommission achtet bei der Überprüfung vor allem darauf, dass Eingriffe in Grundrechte auf das unvermeidliche Maß begrenzt werden. Ist ein Eingriff in Grundrechte notwendig, so wirkt die Besuchskommission darauf hin, dass Eigenverantwortung und Mitspracherechte von Betroffenen und Angehörigen soweit und so bald als möglich gewahrt werden. 

Die Besuchskommission kann die am Besuchstag untergebrachten Betroffenen zu ihrem Aufenthalt befragen, sofern sie hierzu bereit sind. Die Betroffenen können der Besuchskommission Wünsche und Beschwerden vortragen. 

Die Besuchskommission legt die Besuchsberichte den jeweiligen Aufsichtsbehörden vor. Sofern Aufsichtsmaßnahmen erforderlich sind, können diese angeordnet werden. 

Weitere Informationen zum Thema „Psychiatrische Krankenhäuser" finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).