Als interessierte Lehrkraft oder Schulpersonal können Sie sich über den Fortbildungskatalog https://lfb.nrw.de/brms anmelden. Die Anmeldung findet ausschließlich online statt.
Im Anmeldeprozess erhält Ihre Schulleitung eine E-Mail, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Die Auswahl der Teilnehmenden von Maßnahmen unterliegt der Personalratsmitbestimmung gemäß LPVG und erfolgt in einem mit den jeweiligen Personalräten abgestimmten Auswahlverfahren auf Basis der gültigen und fristgerecht eingegangenen Anmeldungen und ggf. der Teilnahmevoraussetzungen.
Unter Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten wird verstanden, dass folgende Gegebenheiten gewährleistet sind:
- Behindertengerechter Gebäude- und Raumzugang (z.B. mittels Rampe, Aufzug)
- Behindertengerechte Sanitäranlagen
- Behindertenparkplatz
- Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei eingeschränkter Barrierefreiheit oder darüberhinausgehenden notwendigen Hilfestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die für die Veranstaltung genannte Ansprechperson.
Grundsätzlich können auch beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer, sofern ihre Rückkehr in den Schuldienst absehbar ist, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und so ihre berufliche Qualifikation sichern bzw. ausbauen.
Lehrkräfte in Elternzeit können auf Antrag auch an einem Zertifikatskurs teilnehmen. Sie können sich z. B. im Umfang der Anrechnungen, die sie für die Teilnahme am Zertifikatskurs erhalten, selbst vertreten. Detailfragen sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleitung und der zuständigen Personalsachbearbeitung ab.
Gemäß § 11 (3) Landesgleichgesetz - LGG NRW können die durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen entstehenden notwendigen Kosten für eine Kinderbetreuung erstattet werden.
Voraussetzungen
Die Bezirksregierung Münster ist Träger der Reisekosten für die Fortbildungsmaßnahme. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Einladungsschreiben. Das zu betreuende Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die Betreuung kann von keiner anderen, in häuslicher Gemeinschaft mit der antragstellenden Person zusammenlebenden Person übernommen werden. Erstattungsfähig sind die Kosten für eine notwendige Tages- und Nachtbetreuung (ohne Verpflegungskosten). Eine Betreuung ist notwendig in den Zeiten, in denen sich die Kinder in Einrichtungen wie Kita oder Schule aufhalten und in den Zeiten, die in die für diesen Tag vereinbarte Arbeitszeit fallen. Der Antrag auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten muss vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung gestellt worden sein (z. B. bei Anmeldung im Online-Formular unter https://www.lfb.nrw.de/brms).
Die Betreuungsperson muss von den Teilnehmenden selbst bestellt werden. Die Überweisung des Erstattungsbetrages erfolgt direkt an die Betreuungsperson.
Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich nach § 11 (3) LGG i.V.m § 4 (1) BVO NRW und betragen maximal 13 € je Stunde, höchstens jedoch bis zu 104 € täglich (Stand: August 2024). Ein Rechtsanspruch auf darüber hinaus gehende Beträge besteht nicht.
Antragstellung
Die Kostenerstattung kann nach der Veranstaltung beantragt werden. Der Vordruck kann im Downloadbereich Fort- und Weiterbildung abgerufen werden:
Hinweis
Kinderbetreuungskosten werden von Dezernat 46 nur für Lehrkräfte an öffentliche Schulen und nur für Veranstaltungen mit Kostenerstattung erstattet. Lehrkräfte an Ersatzschulen werden gebeten, die Kinderbetreuungskosten bei ihrem Schulträger zu beantragen und auch dort die Kosten abzurechnen.
Ihre Reisekosten für eine Fortbildungsveranstaltung werden durch die Bezirksregierung übernommen, wenn in Ihrer Einladung die Übernahme zugesagt wird.
Die Kostenübernahme beantragen Sie nach der Veranstaltung mit dem Vordruck im Downloadbereich Fort- und Weiterbildung:
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Erstattung nach sechs Monaten verfällt. Die Frist läuft ab dem Tag der Fortbildung und bei mehrtägigen Fortbildungen für jeden einzelnen Fortbildungstag getrennt.
Lehrkräfte aus dem Ersatzschuldienst rechnen ihre Reisekosten beim jeweiligen Schulträger ab.
Unsere Veranstaltungsorte sind in der Regel barrierefrei bzw. ein barrierefreier Zugang wird ermöglicht. Schwerbehinderte Lehrkräfte werden gemäß SGB IX bei der Auswahl der teilnehmenden Lehrkräfte bevorzugt berücksichtigt. Bitte geben Sie im Anmeldeformular den Status Ihrer Schwerbehinderung und ggf. Ihren Bedarf an oder wenden sich bitte direkt an die für die Veranstaltung genannte Ansprechperson.
Falls ein Angebot einer anderen Bezirksregierung für Sie in Frage kommt, melden Sie sich in dieser Bezirksregierung an und informieren zwingend auch die eigene Bezirksregierung über die dort erfolgte Anmeldung formlos per Email auf dem Dienstweg.
Bitte nutzen Sie für diese Nachricht folgende E-Mail-Adresse für die Bezirksregierung Münster: lehrerfortbildung[at]brms.nrw.de (lehrerfortbildung[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben, soweit es sich nicht um ein landesweit geöffnetes Fortbildungsangebot handelt.
Sollten Sie nach Erhalt der Einladung nicht mehr an der Fortbildung teilnehmen können, informieren Sie unverzüglich die in der Einladung genannte Betreuung oder Sachbearbeitung.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden Unterkunft und Verpflegung von Amts wegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Ein Verzicht auf Unterkunft und/oder Verpflegung ist nur aus zwingenden Gründen möglich. Im Falle einer kurzfristigen Absage können Stornierungskosten für Sie anfallen.
Das Dezernat 46.2 „Lehrkräftefortbildung“ bietet erfahrenen Lehrkräften die Möglichkeit einer Qualifizierung zur Moderatorin bzw. zum Moderator.
Die rund 1 Jahr währende Moderierendenqualifizierung findet in 4 zweitägigen plus 4 eintägigen Seminaren statt.
Gemeinsam im Team der fachlichen und überfachlichen Entwicklungsgruppen werden gemeinsam Fortbildungen konzipiert und gleichsinnig auf den Weg gebracht.