Bezirksregierung
Münster

Zertifikatskurse, Qualifikationserweiterungen

Durch Zertifikatskurse sollen Engpässe in der Unterrichtsversorgung ausgeglichen werden, indem sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung oder mit Feststellungsprüfung (bei Lehrkräften aus dem Ersatzschuldienst) berufsbegleitend für den Unterricht in einem weiteren Fach/einer weiteren Fachrichtung ihres Lehramtes qualifizieren.

An dieser Stelle finden Sie grundlegende Informationen zu den Qualifikationserweiterungen (Zertifikatskursen) für Lehrkräfte.

Das Land NRW bietet interessierten Lehrkräften die Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifikationserweiterungen (Zertifikatskursen) in Mangelfächern an. Die Zertifikatskurse richten sich an unbefristet tätige Lehrkräfte, die das jeweilige Fach / die Fachrichtung in der jeweiligen Schulform bereits unterrichten oder während der Qualifizierungszeit unterrichten werden, ohne hierfür eine Lehrbefähigung zu besitzen.

Qualifikationserweiterungen haben daher das Ziel, die Teilnehmer:innen in einem Feld zu qualifizieren, in dem sie im Rahmen der Erstausbildung keine Kompetenzen erworben haben. Eine spezifische Form der Qualifikationserweiterungen sind die Zertifikatskurse, die in einem Unterrichtsfach oder in einer Fachrichtung angeboten werden und in der Regel zu einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis führen.

Für die Qualifikationserweiterungen im Rahmen der Beratungslehrkräfteausbildungen für die SI gelten andere Regelungen, die Sie an der Stelle "Adressatinnen und Adressaten sowie Zugangsvoraussetzungen" finden können.

Die Feststellung über den Bedarf für die Einrichtung/Durchführung eines Zertifikatskurses trifft das Dezernat 46 in Absprache mit den schulfachlichen Aufsichten in den Dezernaten 41–45.

Dieser Katalog listet auch die Angebote auf, zu denen eine Anmeldung nicht mehr möglich ist. Der Katalog stellt daher außerhalb des Anmeldezeitraums ein Archiv der Ausschreibungsangebote dar. Weitere Informationen (nicht unbedingt vollständig) über die Titel der durchführten Zertifikatskurse der vergangenen Schuljahre finden Sie in unserer Moodle-Plattform.

Diese Moodle-Plattform stellt unsere Arbeits- und Kommunikationsplattform für die Teilnehmer:innen dar. Ein Zugang zu einzelnen Arbeitsbereichen für kursfremde Personen kann nicht gewährt werden.

Wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und Adressatinnen und Adressaten, zum Anmeldeprozess, zur Anrechnung bzw. Entlastung, zu den Reisekosten, zu den organisatorischen und rechtlichen Regelungen sowie zum Erwerb des Zertifikats

Zertifikatskurse dienen primär der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Schulen. Es muss daher in der Regel ein entsprechender Bedarf an der Schule vorhanden sein. Eine Teilnahme am Zertifikatskurs setzt immer das Einverständnis der Schulleitung voraus.

Die Zertifikatskurse richten sich an unbefristet tätige Lehrkräfte des Landes NRW bzw. von Ersatzschulen, die im Besitz einer in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehramtsbefähigung (abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit 2. Staatsprüfung) oder absolvierter Feststellungprüfung sind und die das jeweilige Fach / die jeweilige Fachrichtung in der jeweiligen Schulform bereits unterrichten oder während der Qualifizierungszeit unterrichten werden, ohne hierfür eine Lehrbefähigung zu besitzen.

Grundsätzlich verfügt die Lehrkraft über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung der bezeichneten Schulform oder Schulstufe, für die der Zertifikatskurs eingerichtet ist. Gegebenenfalls abweichende Regelungen sind dem Erlass bzw. dem Ausschreibungstext zu entnehmen. Informieren Sie sich im Ausschreibungstext über das jeweils erforderliche Lehramt und beachten Sie bitte, dass der Zugang zu einem Zertifikatskurs ggf. auch von der Schulform abhängig sein kann. Nicht alle Zertifikatskurse sind für alle Schulformen geöffnet.

Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung können nach erfolgreich absolviertem Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) teilnehmen, erhalten aber kein Zertifikat, sondern eine Teilnahmebescheinigung, die zur Beantragung einer Unterrichtsgenehmigung durch das Dezernat 48 genutzt werden kann.

Seiteneinsteigende Lehrkräfte (mit pädagogischer Einführung) sind zu Zertifikatskursen nicht zugelassen.

Der gleichzeitige Unterrichtseinsatz im Fach parallel zum Zertifikatskurs ist in mindestens einem Kurs/einer Klasse erwünscht.

Die Zertifikatskurse der Bezirksregierungen werden in der Regel jährlich ausgeschrieben. Der Ausschreibungszeitraum startet mit dem 1. Februar (Kursbeginn zum Start des darauffolgenden Schuljahres) und dauert sechs Wochen. Für Zertifikatskurse, die mit dem zweiten Halbjahr eines Schuljahres beginnen, gelten andere Fristen. Die Ausschreibungen der Zertifikatskursangebote werden mit ca. dem 1. Oktober veröffentlicht. Für den Anmeldezeitraum von ca. sechs Wochen wird auf die Herbstferien Rücksicht genommen.

Interessierte Lehrkräfte müssen sich im Rahmen des offiziellen Online-Ausschreibungsverfahrens für eine gewünschte Zertifikatskursteilnahme online anmelden. Die Auswahl der Teilnehmenden von Weiterqualifizierungsmaßnahmen unterliegt der Personalmitbestimmung gemäß LPVG und erfolgt in einem mit den jeweiligen Personalräten abgestimmten Auswahlverfahren auf Basis der gültigen und fristgerecht eingegangenen Anmeldungen. Innerhalb der Anmeldefrist ist der Anmeldezeitpunkt kein Auswahlkriterium. Vormerkungen für die Teilnahme sind nicht zulässig. Sollte die eigene Bezirksregierung ein Zertifikatskursangebot nicht vorhalten, ist es möglich, sich für Angebote in einem anderen Regierungsbezirk anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben, soweit es sich nicht um ein landesweit geöffnetes Fortbildungsangebot handelt. Zusätzlich ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer personalführenden Bezirksregierung für den Kurs anmelden. Siehe auch: Teilnahme aus einem fremden Bezirk.

Für alle Maßnahmen, für die Anrechnungen für die Teilnahme gewährt werden, gelten:

  • Die Anrechnung wird für alle teilnehmenden Lehrkräfte der gleichen Schulform in gleicher Höhe gewährt, unabhängig von der tatsächlich aktuell erteilten Unterrichtsstundenzahl. Eine teilnehmende Lehrkraft, die aktuell in Teilzeit arbeitet, nimmt am vollen Fortbildungstag an der Fortbildung teil. Daher wird auch einer Teilzeitlehrkraft – unabhängig vom individuellen Teilzeitumfang - die volle Anrechnung gewährt.
  • Diese Anrechnung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.
  • Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs/einer Qualifikationserweiterung ist ein vorrangiges Dienstgeschäft. Für alle Veranstaltungen besteht daher eine Teilnahmepflicht.
  • Für die Dauer der Teilnahme an einem Zertifikatskurs/einer Qualifizierungsmaßnahme werden folgende Anrechnungen auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung gewährt.

Umfang des Zertifikatskurses in verschiedenen Unterrichtsfächern zur Erlangung einer zusätzlichen Unterrichtserlaubnis (Gesamtumfang 160 h bzw. 320 h): Wöchentlich ein Fortbildungstag pro Woche in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr

Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von

  • Fünf Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • Vier Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • Drei Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt.

Qualifikationserweiterung Beratungslehrkräfteausbildung SI (Gesamtumfang 190 h, jeweils ganztägige Fortbildungen)

Für die Dauer der Teilnahme an der Qualifikationserweiterung zur Beratungslehrkraft SI wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von

  • Drei Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • 2,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • Zwei Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt.

Zertifikatskurs Sprache in der BR Düsseldorf oder eines anderen Zertifikatskurses, der 14-tägig über die Dauer eines Schuljahres (jeweils ganztägig) durchgeführt wird (Gesamtumfang 160 h)

Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von

  • 2,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • Zwei Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten,
  • 1,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt.

Verpflegung wird in keinem Fall gewährt.

Mit der Einladung (auf dem Dienstweg über die Schulleitung und in CC an die Lehrkraft) zur Teilnahme an einem Zertifikatskurs erhält die Lehrkraft eine Dienstreisegenehmigung und damit die Zusage zur Übernahme der Reisekosten. Diese werden auf Antrag von der personalführenden Bezirksregierung nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) erstattet.

Lehrkräfte aus dem Ersatzschuldienst rechnen ihre Reisekosten beim jeweiligen Schulträger ab.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Erstattung nach sechs Monaten verfällt. Die Frist läuft ab dem Tag der Fortbildung und bei mehrtägigen Fortbildungen für jeden einzelnen Fortbildungstag getrennt.

Der Ausschreibungszeitraum startet ab dem 1. Februar (Kursbeginn zum Start des darauffolgenden Schuljahres) oder ca. mit dem 1. Oktober (für den Kursbeginn zum zweiten Halbjahr).

Die Teilnahme an einer Qualifikationserweiterung ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt und ein vorrangiges Dienstgeschäft. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. An den Fortbildungstagen steht die teilnehmende Lehrkraft für Aufgaben oder Termine in der eigenen Schule nicht zur Verfügung.

Durch die Anrechnung der Teilnahme an staatlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl soll den Lehrkräften die regelmäßige Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung ermöglicht und Unterrichtsausfall vermieden werden. Deshalb soll die Anrechnung am jeweiligen Fortbildungstag wirksam werden. Die Teilnahme wird für die Dauer der Maßnahme auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Den Umfang dieser Anrechnung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext.

Qualifikationserweiterungen finden regelmäßig in einem festen Rhythmus statt. Sie finden in der Unterrichtszeit wie auch in unterrichtsfreien Zeiten statt.

Beginn und Ort der Veranstaltung werden mit der Ausschreibung bekanntgegeben. Der Fortbildungstag ist in der Regel auf einen Wochentag (in der Regel der Starttag der Qualifikationserweiterung) festgelegt. Nähere Informationen dazu, zum Ort und zum Umfang des Kurses sind im jeweiligen Ausschreibungstext hinterlegt bzw. werden mit der Einladung zur Fortbildung bekannt gegeben.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veranstaltungsort.

Neben Präsenzveranstaltungen gibt es auch online-gestützte Fortbildungen bzw. Veranstaltungen, die sowohl in Präsenz als auch in Distanz durchgeführt werden. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Organisationsformen sind im Ausschreibungstext aufgeführt oder werden Ihnen zeitnah vor Beginn des Kurses durch die Moderierenden mitgeteilt. Hierzu wird Ihre dienstliche E-Mail-Adresse genutzt, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Siehe auch: Online-Angebote im ZK (Videokonferenz und Lernplattform)

Voraussetzungen für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis bei Lehrkräften mit einer Lehramtsbefähigung sind:

  • regelmäßige aktive Teilnahme.
  • engagierte und qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.
  • der Nachweis der geforderten fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen im Rahmen der Veranstaltungen.
  • eine Teilnahme an mindestens 80% des vorgesehenen Gesamtkursumfangs für die Erteilung des Zertifikats.

Eine Abschlussprüfung erfolgt nicht.

In Fächern der SI wird durch das Zertifikat eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für das jeweilige Fach erteilt. Durch diese Unterrichtserlaubnis wird keine weitere Lehrbefähigung erworben. Lehrkräfte von Ersatzschulen ohne Lehramtsbefähigung mit erfolgreich absolvierten Feststellungsverfahren (nach § 7 ESchVO) erhalten eine Teilnahmebescheinigung, jedoch damit keine Unterrichtserlaubnis für öffentliche Schulen (Erlass MSB 30. November 2011, 226-2.02.02.02/102-93736/10, konkretisiert durch Erlass des MSB vom 25. November 2020, AZ: 224-2.02.02.02-159907). Die Schulen dieser Lehrkräfte können auf Grundlage dieser Teilnahmebescheinigung die Unterrichtsgenehmigung im Dezernat 48 beantragen.

 

Teilnahme und Prozedere für die Wahrnehmung von Zertifikatskursangeboten aus den weiteren Bezirksregierungen

Lehrkräfte können auf Antrag und nach Genehmigung durch das eigene Dez. 46 auch an Zertifikatskursen anderer Bezirksregierungen teilnehmen. Eine Genehmigung kann zum Beispiel dann erteilt werden, wenn

  • es sich um ein landesweites Angebot handelt, dass eine Bezirksregierung für alle Lehrkräfte des Landes durchführt.
  • das eigene Dezernat ein vergleichbares Angebot nicht vorhält.
  • Fahrzeiten oder Fahrtkosten durch die Teilnahme in einem anderen Regierungsbezirk eingespart werden können.

Bis zum Meldeschluss sind alle eingehende Anmeldungen gleichrangig. Die Anmeldungen werden daher nicht in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Veranstaltung überbucht sein, erfolgt ein kriteriengestütztes Auswahlverfahren unter Beteiligung der Gleichstellungbeauftragten, den Schwerbehindertenvertretungen und der örtlichen Personalräte. Nach Meldeschluss werden die freien Plätze in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.

Online-Angebote im Zertifikatskurs (Video-Konferenzen und Lernplattform)

Zertifikatskurse können nach dem Fortbildungserlass grundsätzlich auch in Distanzformaten durchgeführt werden. (BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung). Daher wird im Anmeldeformular Ihre Zustimmung zur Nutzung der Lernplattform Moodle sowie eines weiteren Video-Konferenztools abgefragt.

Weitere Fortbildungsangebote

Angebote weiterer Träger unterliegen nicht den Vorgaben des Landes (zum Beispiel bezüglich Ausgestaltung, Zeit, Kosten, Teilnehmerauswahl usw.). Die Verfahren der staatlichen Lehrkräftefortbildung finden entsprechend keine Anwendung.

Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität Münster

Nicht staatliche Fortbildungsangebote