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In ausländerrechtlichen Angelegenheiten ist die Bezirksregierung Münster zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Bezirk als Aufsichtsbehörde über die Ausländerbehörden der Städte und Kreise tätig.
Bearbeitet werden Eingaben und Beschwerden. Die Behörde ist eingebunden in das Petitions- und Härtefallverfahren des Landtags.
Ansprechpartnerin für aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sind die örtlichen Ausländerbehörden (siehe Einbürgerungsbehörden).