Zu den Aufgaben der Bezirksregierung gehören nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) Inspektionen von Betrieben und Einrichtungen, in denen Medizinprodukte hergestellt, verpackt, ausgestellt, in den Verkehr gebracht, errichtet, betrieben, angewendet oder klinisch geprüft und Leistungsbewertungsprüfungen unter