Bezirkspersonalrat
Der Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung Münster ist Örtlicher Personalrat für die nachgeordneten Behörden und Einrichtungen (nachgeordneter Bereich) ohne eigenen Personalrat, zuständiger Personalrat für Maßnahmen, die unmittelbar von der Bezirksregierung Münster für den nachgeordneten Bereich getroffen werden und Stufenvertretung für die Örtlichen Personalräte (soweit vorhanden) des nachgeordneten Bereichs.
Nach § 50 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) werden in der Landesverwaltung für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden – also auch bei der Bezirksregierung Münster – Bezirkspersonalräte gebildet.
Die Mitglieder des Bezirkspersonalrats werden nach § 50 Abs. 2 LPVG NRW von den zum Geschäftsbereich der Mittelbehörde gehörenden Beschäftigten gewählt.
Die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats bei der Bezirksregierung Münster umfasst die Vertretung der
- Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit Standorten in Bocholt, Gelsenkirchen, Münster, Recklinghausen und Rheine
- Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in den Schulämtern der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie der kreisfreien Städte Bottrop Gelsenkirchen und Münster
- Schulpsychologinnen und -psychologen im Landesdienst in den Regionalen Schulberatungsstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster
- Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten (SVA) an einzelnen Schulen im Regierungsbezirk Münster
Für all diese Kolleginnen und Kollegen ergibt sich die Besonderheit, dass sie keinen örtlichen Personalrat haben. Der Bezirkspersonalrat ist für diesen Personenkreis somit unmittelbar zuständig und erster Ansprechpartner in allen personalvertretungsrechtlichen Fragen.
Neben der Erledigung der durch den Gesetzgeber zugewiesenen vielfältigen Aufgaben des Bezirkspersonalrats ist daher ein Schwerpunkt der Arbeit die Einzelfallberatung (auch in BEM Gesprächen) von Beschäftigten sowie der Austausch mit anderen Personalvertretungen.
Um seine gesetzlichen Aufgaben im Interesse der Beschäftigten wahrnehmen zu können, tritt das Gremium regelmäßig zusammen.
Der Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung Münster besteht in der Amtszeit vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 aus 15 Mitgliedern und hat aus seiner Mitte folgende vorsitzende Person gewählt:
- Klaus Grimberg (Vorsitzender)
- Dirk Backhaus (Stellvertretender Vorsitzender)
- Judith Kokoska (Stellvertretende Vorsitzende)
- Andreas Feldhaus (Stellvertretender Vorsitzender)
Weitere ordentliche Mitglieder sind:
- Gerrit Artz
- Heike Bühn-Bauland
- Kay Eckhardt
- Michael Hüby
- Thomas Kerkering
- Sandra Knörzer
- Thomas Koerbel
- Cordula Lueg
- Christian Potente
- Arnd Wichmann
- Martin Wittgen