Bezirksregierung
Münster

Personalrat

Personalrat der Bezirksregierung Münster

Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten vertrauensvoll zusammen. Grundlage für die Bildung und Arbeit des Personalrats ist das Personal­vertretungs­gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Mitgliederzahl des Personalrats richtet sich nach der Zahl der in der Regel Beschäftigten. Im Wahljahr 2024 waren dies bei der Bezirksregierung Münster genau 1.840 Beschäftigte; somit besteht der Personalrat aus 13 Mitgliedern. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden je eine Gruppe. Die ordentlichen Mitglieder des Personalrats sind (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): 

Gruppe der Beamtinnen und Beamten 

  • Astrid Buinus
  • Peter Espenkott
  • Gudrun Hüttermann
  • Norbert Merschieve
  • Matthis Münte
  • Werner Musiol
  • Siegfried Putzka 

Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 

  • Gaby Benicke
  • Marcus Müller
  • Marc Plewe
  • Matthias Stüper
  • Dirk Voßkuhl
  • Arnd Wichmann 

An der Beschäftigtenzahl orientiert sich auch die Zahl der freigestellten Personalratsmitglieder. Bei der Bezirksregierung Münster sind es vier, die durch Beschluss des Personalrates für die Personalratstätigkeit vom Dienstbetrieb freigestellt sind: Gudrun Hüttermann, Dirk Voßkuhl, Peter Espenkott und Arnd Wichmann. Zur Geschäftsführung wählt der Personalrat aus seiner Mitte die vorsitzende Person und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (siehe rechts). 

Seit der Novellierung des LPVG im Sommer 2011 ist der Katalog der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (wieder) erweitert und an vielen Stellen auch verbessert worden. Hier einige Auszüge: 

  • Gleichbehandlung sicherstellen, Rechtmäßigkeitskontrolle
  • allgemeine Maßnahmen zur Förderung des Gemeinwohls
  • Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Behördenleiter
  • beratende Teilnahme an mündlichen Prüfungen
  • Teilnahme an Personalauswahlverfahren
  • Mitwirkung bei Organisations-, Stellen- und Stellenbesetzungsangelegenheiten
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
  • Unterstützung in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter (neben der Vertrauensperson)
  • Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  • Einstellung
  • Beförderung, Laufbahnwechsel (Beamte)
  • Eingruppierung, Höher- oder Herabgruppierung, ordentliche Kündigungen (Tarifbeschäftigte)
  • Versetzung, Umsetzung, Abordnung
  • Versagung einer Nebentätigkeit
  • Einrichtung und Auflösung von Sozialeinrichtungen (zum Beispiel Kantinen)
  • Einrichtung und Ablehnung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
  • Arbeitszeit- und Pausenregelungen, Aufstellung von Urlaubsplänen
  • Personalfragebögen, Beurteilungsrichtlinien, Fortbildungen
  • Regelungen der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte
  • Aufstellung von Sozialplänen
  • Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Entlassung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit (Beamte) 

Im Rahmen seiner mitbestimmungspflichtigen Aufgaben kann der Personalrat auch initiativ tätig werden. 

  • technische Einrichtungen, die zur Überwachung der Leistung und des Verhaltens der Beschäftigten geeignet sind
  • Einführung, wesentliche Änderung und Ausweitung von Arbeitsmethoden
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder Änderung der Arbeitsorganisation 
  • Grundsätze der Personalplanung
  • innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und persönlicher Natur
  • Stellenausschreibungen
  • Erhebung einer Disziplinarklage gegen Beamte 
  • Entwürfe von Stellen-, Bewertungs- und Stellenbesetzungsplänen
  • grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und -abläufen
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von Diensträumen
  • wesentliche Änderung oder Verlagerung von Arbeitsplätzen 

Eine Dienstvereinbarung kann als vertragliche Vereinbarung mit der Behördenleitung sämtliche Themen, Angelegenheiten und Maßnahmen zum Gegenstand haben, die zum gesetzlichen Aufgabenkatalog des Personalrats gehören. 

Mit der LPVG-Novelle ist auch die Möglichkeit aufgenommen worden, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Hierbei handelt es sich um ein Informations- und Beratungsgremium des Personalrats, durch das dieser in die Lage versetzt werden soll, die wirtschaftlichen Zusammenhänge in der Dienststelle nachzuvollziehen und zu bewerten. Die Beteiligungsrechte des Personalrats werden dadurch nicht berührt. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören u. a.  

  • die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle
  • Rationalisierungsvorhaben
  • Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
  • Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen