Neubau einer Wasserstoffleitung von Emsbüren nach Dorsten: Raumverträglichkeitsprüfung ist abgeschlossen
Münster/Borken/Coesfeld/Steinfurt/Recklinghausen. Die Raumverträglichkeitsprüfung zum Neubau einer Wasserstoffleitung zwischen den Anbindungspunkten Emsbüren (Niedersachsen) und Dorsten (Kreis Recklinghausen) für den Teilabschnitt NRW ist abgeschlossen. Die von der Thyssengas H2 GmbH und der Open Grid Europe GmbH geplante Leitung übernimmt als Bestandteil des Nord-Süd-Importkorridors den Weitertransport von Wasserstoff unter anderem aus dem Importhafen Wilhelmshaven sowie dem Grenzübergangspunkt Oude Statenzijl (Niederlande) in Richtung Ruhrgebiet.
In einem gemeinsamen Verfahren haben die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) das Vorhaben auf seine Raumverträglichkeit geprüft. Die Bezirksregierung Münster übernahm dabei die Federführung.
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit der Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Diese kann ab sofort über folgenden Link abgerufen werden:
Die gutachterliche Stellungnahme wird zudem bei der Bezirksregierung Münster, dem Regionalverband Ruhr sowie in den betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden für die Dauer von fünf Jahren zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Zum Hintergrund:
Im Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur das von den Fernleitungsnetzbetreibern beantragte Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Hierüber sollen große Verbrauchs- und Erzeugerpunkte für Wasserstoff angebunden werden. Die Leitung Emsbüren-Dorsten ist Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Wasserstoffleitung in der Nennweite DN 1200 inklusive der notwendigen Anlagen. Die Anbindung erfolgt am Startpunkt Emsbüren an den geplanten Nordsee-Ruhr-Link und am Endpunkt Dorsten an die geplante Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn.
Bei raumbedeutsamen Leitungsvorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung werden unter überörtlichen Gesichtspunkten die Auswirkungen des Vorhabens auf die entsprechenden Räume geprüft. Ziel ist es, eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den auf raumordnerischer Ebene relevanten Belangen wie Natur und Landschaft, der Siedlungsentwicklung und Infrastruktur festzustellen. Zudem werden ernsthaft in Betracht kommende Alternativen geprüft.
Die Genehmigung des Vorhabens, einschließlich der Festlegung des konkreten Trassenverlaufs, erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfahren. Die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung ist hierbei zu berücksichtigen.
Das hier untersuchte Korridornetz beginnt beim Anbindungspunkt Emsbüren und erstreckt sich nach Süden durch den Kreis Steinfurt, den Kreis Borken und den Kreis Coesfeld (Planungsregion Münster) bis zum Anbindungspunkt auf dem Gebiet der Stadt Dorsten, Kreis Recklinghausen (Planungsregion RVR).
Die Vorhabenträgerin hat einen aus ihrer Sicht vorzugswürdigen Korridor (Antragskorridor) zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat eine Breite von 600 Metern. Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist, dass der Antragskorridor auch aus Sicht der Regionalplanungsbehörden als vorzugswürdig eingestuft und zum Vorzugskorridor erklärt wird.
Für den Abschnitt der Wasserstoffleitung in Niedersachsen hat die Vorhabenträgerin auf die Beantragung einer Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet und dies bei den zuständigen niedersächsischen Behörden angezeigt.