Bezirksregierung
Münster

Schutzgebiete Kreis Steinfurt

Weitere Naturschutzgebiete sind durch Landschaftspläne des Kreises Steinfurt unter Schutz gestellt: 

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Tecklenburg vom 09.11.1963 

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1963. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt. 

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt.  

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Steinfurt vom 14.02.1969 

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1969. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt. 

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt.  

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Münster vom 12.08.1971 

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1971. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt. 

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt.  

Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Baumberge in des Kreises Coesfeld und Steinfurt vom 14.05.1974 

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1974. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch verschiedene Änderungsverfahren angepasst. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt. 

Die Verordnung wurde auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld durch Festsetzungen im Landschaftsplan abgelöst. Im Gebiet des Kreises Steinfurt wird sie künftig durch die sich noch im Unterschutzstellungsverfahren befindende LSG-Verordnung „Schöppinger Rücken“ aufgehoben. 

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt. 

Kanufahren auf der Ems: Weitere Informationen

Naturschutzgebiet „Emsaue” 

Die Ems bietet im Münsterland einer Fülle von Tieren und Pflanzen, darunter vielen gefährdeten Arten, Lebensraum. Von besonderer ökologischer Bedeutung sind die Prall- und Gleitufer, Sandbänke, ehemalige Stromrinnen, Altarme, flussbegleitenden Dünen, Röhrichte und Feuchtflächen. Um die fast ursprüngliche Naturlandschaft der Emsaue zu erhalten wurde diese als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung anerkannt und durch Landschaftspläne der Kreise Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster unter Naturschutz gestellt. In diesem Zusammenhang wurden auch für die Ems im Münsterland Befahrensregeln für Wassersportler getroffen. 

Grundsätzliche Befahrensregelungen für die Ems im Münsterland 

Naturschutz und Freizeitsport lassen sich miteinander vereinbaren, wenn folgende Regeln eingehalten werden: 

  • legen Sie nur an den gekennzeichneten Anlegestellen ab und an
  • betreten Sie keine Sandbänke
  • befahren Sie keine Altarme
  • übernachten und zelten Sie nicht innerhalb der Naturschutzgebiete
  • vermeiden Sie Müll und Lärm 

Ein- und Aussetzstellen für den Kanusport im Naturschutzgebiet „Emsaue” 

Folgende Stellen sind öffentlich zugänglich und werden vom „Arbeitskreis zur Ausübung des Kanusports” als Ein- und Aussetzstelle empfohlen: 

  • WAF 1 – An der K 18 (neue Mühle)
  • WAF 2 – Emssee
  • WAF 4 – Warendorf-Stadtzentrum, Teufelsbrücke
  • WAF 6 – Hesselmündung
  • WAF 7 – Straßenbrücke Einen-Müssingen am Pegelhäuschen
  • WAF 8 – Emswehr Telgte
  • WAF 9 – Telgte, Stadtzentrum
  • WAF10 – Telgte, Kreuzungsber. B51/L 811
  • MS 1 – Münster-Handorf (Ringemann)
  • ST 1 – Fuestrup, Münster-Gelmer, Brücke K45
  • ST 2 – Yachthafen
  • ST 3 – Gimbte, Brücke Alter Fährweg
  • ST 4 – Schöneflieth, Greven-Freibad, vor Wehr
  • ST 5 – Cramer, Brücke westl. B 219, hinter Wehr
  • ST 6 – Greven Innenstadt
  • ST 7 – Hembergen, Brücke der K 2
  • ST 8 – Saerbeck
  • ST 9 – Sinningen, Brücke L 590
  • ST 10 – Bockholter Fähre
  • ST 11 – Hohe Heide
  • ST 12 – WSV Rheine, Eisenbahnbrücke
  • ST 13 – Sportplatz
  • ST 14 – Emssagawiese
  • ST 15 – Rheine Innenstadt
  • ST 16 – Bayernstraße
  • ST 17 – Kloster Bentlage
  • ST 18 – 2. Schleuse Bentlage 

Schutzregelungen für besonders sensible Emsbereiche 

Die Emsabschnitte zwischen folgenden Anlegestellen sind ökologisch besonders bedeutsam und schützenswert: 

  • MS 1 (MS-Handorf, Ringemann) – ST 1 (Gelmer, Fuestrup, K 45)
  • ST 10 (Bockholter Fähre) – ST 12 (Eisenbahnbrücke, WSV Rheine) 

Hier gilt: Zwischen dem 1. Mai und 31. Oktober müssen Kanutouren an Wochenenden und Feiertagen angemeldet werden. 

Gruppen ab elf Personen müssen dabei von ökologisch geschulten Führer:innen begleitet werden.  Tourenführer:innen können bei den Tourismusstellen gebucht werden. 

Anmeldungen sind an folgenden Stellen möglich: 

Zusätzliche Informationen: