Bezirksregierung
Münster

Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 52

Dienstgebäude

Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 52:

Erörterungstermin im Abschnitt Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis Autobahndreieck Essen/Gladbeck

Münster/Gladbeck/Bottrop. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der A 52 im Abschnitt vom AK Essen-Nord (B 224) bis zum AK Essen/Gladbeck, Teilabschnitt 02 südlich des Autobahndreiecks Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis zum Autobahndreieck Essen/Gladbeck, hat die Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt.

03.07.2026

Die Erörterung findet von Montag, 6. Juli 2026, bis Donnerstag, 9. Juli 2026, im Innovationszentrum Wiesenbusch, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck, statt. Beginn ist am Montag um 9:30 Uhr, an den Folgetagen jeweils um 9:00 Uhr.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange sowie alle Betroffenen und Beteiligten, die im Verfahren schriftlich Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, sofern keine Einwände der Anwesenden bestehen.

Zu Beginn jedes Tages erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren sowie den Ablauf des Erörterungstermins. Im Anschluss stellt die Antragstellerin, die Autobahn GmbH des Bundes, die Straßenplanung vor.

Am ersten Tag stehen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen im Fokus. Am zweiten und vierten Veranstaltungstag werden die Einwendungen privater Betroffener hinsichtlich einer geplanten Grundstücksinanspruchnahme erörtert. Am dritten Tag werden themenbezogene Einwendungen privater Betroffener, etwa zu Punkten der Verkehrsprognose oder des Lärms, behandelt.

Der Erörterungstermin stellt einen wichtigen Verfahrensschritt im Planfeststellungsprozess dar. Ziel ist es, alle Einwendungen und Stellungnahmen in einem transparenten Rahmen zu behandeln. Dabei stehen die sachliche Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie das rechtliche Gehör der Einwender:innen im Vordergrund. Beteiligte erhalten die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse der Erörterung dienen als Grundlage für die weitere Entscheidung, eine finale Bewertung und Genehmigung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Für weitere Informationen sind die detaillierte Tagesordnung, ein Informationsblatt zum Erörterungstermin und die Allgemeine Gegenäußerung der Vorhabenträgerin auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter folgendem Link abrufbar: Erörterungstermin – Planfeststellung für den Bau A 52 von Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis AD Essen/Gladbeck (inklusive) | Bezirksregierung Münster