Erörterungstermin - Informationen zum Planfeststellungsverfahren
für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52) zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B 224) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck.
Teil 02: südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) – AD Es-sen/Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0 + 000,000 bis Bau-km 1 + 405,547 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Gladbeck und Dorsten
- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.
In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Die Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.
Die Erörterung findet
vom 06.07.2026 bis zu 09.07.2026
im Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck,
Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck,
statt.
An dieser Stelle sind zur zusätzlichen Information die Bekanntmachung sowie ein Informationsblatt zum Erörterungstermin inklusive detaillierter Tagesordnung bis zum 09.07.2026 einschließlich abrufbar.