Bezirksregierung
Münster

Kleingartenförderung

Kleingartenförderung

Die Bezirksregierung Münster erteilt Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten.

Bezeichnung Förderprogramm

Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten

Wer wird gefördert?

Kommunen

Was wird gefördert?

  • Grunderwerb, Bau bzw. Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen
  • Sanierung und Modernisierung von Dauerkleingartenanlagen
  • Änderung und Umgestaltung von Dauerkleingartenanlagen
  • Maßnahmen zur besseren Eingliederung in das kommunale öffentliche Grünsystem
  • Schaffung und Einrichtung von gemeinschaftlich genutzten und öffentlich zugänglichen Gartenparzellen für soziale, Bildungs- oder naturschutzfachliche Zwecke
  • Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Abwasseranschlüsse

Wie sind die Konditionen?

60 v.H. bis 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Bis Februar des aktuellen Haushaltsjahres

Was noch wichtig ist?

Keine Förderung von

  • Erwerb von Ersatzanlagen
  • Unterhaltung
  • Versorgung, Anschlüsse für Einzelgärten

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.