Kleingartenförderung
Die Bezirksregierung Münster erteilt Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten.
Bezeichnung Förderprogramm
Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten
Wer wird gefördert?
Kommunen
Was wird gefördert?
- Grunderwerb, Bau bzw. Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen
- Sanierung und Modernisierung von Dauerkleingartenanlagen
- Änderung und Umgestaltung von Dauerkleingartenanlagen
- Maßnahmen zur besseren Eingliederung in das kommunale öffentliche Grünsystem
- Schaffung und Einrichtung von gemeinschaftlich genutzten und öffentlich zugänglichen Gartenparzellen für soziale, Bildungs- oder naturschutzfachliche Zwecke
- Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Abwasseranschlüsse
Wie sind die Konditionen?
60 v.H. bis 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Bis Februar des aktuellen Haushaltsjahres
Was noch wichtig ist?
Keine Förderung von
- Erwerb von Ersatzanlagen
- Unterhaltung
- Versorgung, Anschlüsse für Einzelgärten
Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.