Bezirksregierung
Münster

Waldbrand

Feuer nahe eines Waldes

Waldbrandgefahr steigt

Trockenheit und große Hitze

In Nordrhein-Westfalen wächst die Waldbrandgefahr. Auch im Regierungsbezirk Münster ist die Gefahr eines Waldbrandes aufgrund der aktuellen Wetterlage hoch. Beim Spaziergang durch den Wald sollten daher ein paar Regeln beachtet werden.

Was tun, wenn es im Wald brennt?

Wer Feuer im Wald entdeckt, verlässt unverzüglich den Wald, da sich das Feuer bei Trockenheit sehr schnell ausbreiten kann, und ruft dann schnellst­möglich die Feuerwehr unter der europa­weiten Not­ruf­nummer 112. Fast jeder hat heutzu­tage ein Handy in der Tasche.

Wo brennt es? Die Feuerwehr­leit­stelle braucht den möglichst genauen Ort des Brandes oder den Namen der nächst­gelegenen Ortschaft. Mithilfe definierter Notfall- bzw. Rettungspunkte können Waldbesucher:innen den Brandschutz- und Rettungskräften ihren genauen Standort im Wald angeben. Es handelt sich um Nummerierungen an Bänken und markanten Punkten oder um spezielle Hinweistafeln. Außerdem besteht für die Feuerwehrleitstelle oftmals die Möglichkeit, das Handy zu orten, sodass der genaue Standort lokalisiert werden kann.

Wie groß ist der Brand? Das ist eine wichtige Information für die Feuerwehr. Je mehr Details bekannt sind, desto effektiver kann der Einsatz gemanagt werden. Wenn möglich sollte ein Treff­punkt außerhalb des Waldes vereinbart werden, um die Einsatzkräfte zum Brandherd zu lotsen.

Brand vorbeugen

Waldbesucher:innen können helfen, einen Waldbrand zu verhindern. Tipps für das richtige Verhalten im Wald:

  • Einhalten des gesetzlichen Rauchverbots (1. März bis 31. Oktober)
  • Kein Feuer oder Grillen im und am Wald (100 Meter Mindestabstand)
  • Freihalten der Waldzufahrten und Waldwege für die Feuerwehr (3 Meter Breite der Feuerwehrfahrzeuge + Rangierabstand)
  • PKW's nicht im hohen Gras abstellen, da die Abwärme des Fahrzeugs ausreicht, um dieses in Brand zu setzen
  • Keine Zigaretten aus dem Fahrzeug werfen
  • Erhöhte Aufmerksamkeit beim Waldbesuch
  • Kleine Entstehungsbrände direkt löschen, wenn das gefahrlos möglich ist
  • Brandherde und Rauchfahnen der Feuerwehr (112) melden und den Wald auf kürzestem Weg verlassen

Ursachen

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Wald­brand­gefahr. Neben extremer Trocken­heit sind auch die Boden­beschaffen­heit und die Art des Waldes von Bedeutung. Wälder auf sandigem Grund sind eher von einem Brand bedroht als Wälder auf lehmigen Boden. Ein reiner und durch den Borkenkäfer geschädigter Fichten­wald als Mono­kultur ist gefährdeter als ein Mischwald.

In Statistiken zeigt sich: Hauptauslöser für Waldbrände ist der Mensch. Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2025 für rund 71 Prozent der Waldbrände ursächlich. Bei den 413 im Jahr 2025 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren bei rund 47 Prozent das unvorsichtige Verhalten von Waldbesucher:innen, Camper:innen oder Kindern die Auslöser. In 37 Prozent der Fälle von Fahrlässigkeit waren wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 Prozent der Waldbrände der Auslöser.

In 2025 wurden alleine in NRW etwa 39 Hektar Wald vernichtet, was einer Fläche von etwa 558 Fußballfeldern entspricht. Laut dem offiziellen Waldzustandsbericht NRW 2025 des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stieg die betroffene Schadensfläche im Jahr 2025 aufgrund einer sehr trockenen Frühjahrs- und Frühsommerwitterung im Vergleich zum feuchten Vorjahr 2024 wieder an. 

Waldbrandwarnstuf­en

Der Waldbrand­gefahren­index (WBI) des Deutschen Wetter­dienstes beschreibt das meteoro­logische Potenzial für die Gefährdung durch Wald­brand. Er zeigt die Waldbrand­gefahr in fünf Warnstufen an: Stufe 1 für eine sehr geringe Gefahr bis Stufe 5 für eine sehr hohe Gefahr.

Von März bis Oktober wird auf der digitalen Karte für den aktuellen Tag und die vier Folge­tage eine Vorhersage zum Wald­brand­gefahren­index angezeigt. Mithilfe dieser Karten können die zuständigen Behörden eine Einschätzung der Wald­­brand­­gefahr vornehmen. Das Dezernat für Bevölkerungsschutz bei der Bezirks­regierung Münster tauscht sich bei erhöhter Gefahr regel­mäßig mit dem Landes­betrieb Wald und Holz über die Lage aus und kann diese so besser einschätzen und even­tuelle Maß­nahmen zum Schutz der Be­völkerung in Zusammen­arbeit mit den örtlichen Behörden einleiten. Ent­scheidend ist aber immer die konkrete Lage vor Ort.