Förderung von IT-Administration
Hinweis:
Bund und Länder haben sich am 18. Dezember 2025 in der Bildungsministerkonferenz auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Mit der politischen Verständigung beginnt jetzt das formale Unterzeichnungsverfahren der Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/digitalpakt-20-kommt-18-12-2025
Weitere Informationen teilen wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle mit.
Bezeichnung Förderprogramm
Förderung von IT-Administration für Schulen in Nordrhein-Westfalen
Hintergrund: Das Land gewährt auf Basis der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 den Schulträgern Unterstützung beim Auf- und Ausbau professioneller Administrationsstrukturen der digitalen Infrastruktur in Schulen. Ziel ist es, die Schulträger im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden schulischer IT-Infrastrukturen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
- Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Träger von genehmigten Ersatzschulen sowie
- Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie Träger staatlich anerkannter Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die bereits seit dem 03.06.2020 begonnen worden sind, im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden der schulischen IT-Infrastruktur, die in unmittelbarer Verbindung zu Investitionen nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen durchgeführt werden, im Einzelnen:
1.1 Befristete Personalausgaben für umgesetzte oder neu eingestellte IT-Administrierende des Schulträgers (Lohnzahlungen, vertragliche und tarifliche Zusatzleistungen sowie die Lohnnebenzahlungen)
1.2 Befristete IT-Administration durch externe IT-Dienstleister als Sachausgaben (Vergütung von Personentagessätzen)
2. Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden