Bezirksregierung
Münster

DigitalPakt Schule

DigitalPakt Schule

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. 

Hinweis: 

Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Das Programm befindet sich in der Abwicklung.

Wer wird gefördert?

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen,
  • Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie
  • von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.

Was wird gefördert?

  1. IT-Grundstruktur
    • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
    • schulisches WLAN,
    • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen.
  2. Digitale Arbeitsgeräte insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder Lehrkraftarbeitsplätze.
  3. Schulgebundene mobile Endgeräte insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones.
  4. Regionale Maßnahmen
    • Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
    • Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.