DigitalPakt Schule
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Hinweis:
Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Das Programm befindet sich in der Abwicklung.
Wer wird gefördert?
- Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Träger von genehmigten Ersatzschulen,
- Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie
- von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.
Was wird gefördert?
- IT-Grundstruktur
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen.
- Digitale Arbeitsgeräte insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder Lehrkraftarbeitsplätze.
- Schulgebundene mobile Endgeräte insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones.
- Regionale Maßnahmen
- Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
- Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.