Soziokultur
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die LAG Soziokultur NRW die soziokulturellen Zentren des Landes.
Projekt- und Investitionsförderungen für die Soziokultur
In folgenden Programmlinien sind Förderungen möglich:
- Die allgemeine Projektförderung und Transkultur, von der alle soziokulturellen Initiativen und Vereine in NRW profitieren
- Eine Investitionsförderung für soziokulturelle Zentren
- Strukturförderung zur Unterstützung soziokultureller Zentren
Die Antragstellung und Beratung für die Förderprogramme "Allgemeine Projektförderung" und "Investitionsförderung" erfolgt über die LAG Soziokultur NRW. Die Antragstellung für die "Strukturförderung" erfolgt über die Bezirksregierungen online über Kulturweb. Die Links finden Sie in der rechten Spalte.
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen).